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Umstrittene Verschleierung
Aus 10 vor 10 vom 29.11.2013.
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International Burka-Verbot in Frankreich verhältnismässig?

Burka-Verbot in Frankreich: rechtens oder nicht? Darüber berät der Europäische Menschenrechtshof in Strassburg. Das Verbot besteht in Frankreich seit 2011. «10vor10» hat eine ehemalige Burka-Trägerin in Frankreich getroffen. Sie zieht heute eine Sonnenbrille dem Schleier vor.

Wenn Frauen in Frankreich eine Burka tragen – sich also vollständig verschleiern – werden sie gebüsst. Mit einer Busse von 150 Euro. In Frankreich gilt seit zweieinhalb Jahren ein Burka-Verbot. Zu Recht? Oder zu Unrecht? Diese Frage behandelt seit Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Dies nach einer Klage einer französischen Burka-Trägerin.

Weniger Verschleierungen

Vor dem Verbot trugen in Frankreich nach amtlichen Angaben rund 2000 Frauen eine Burka. Rund 100 Frauen tragen sie nach Angaben der Polizei heute noch. Bei Identitäts-Kontrollen leisten sie Widerstand.

Nicht so die Coiffeuse und fünffache Mutter Christelle Khedrouche. Die Französin gab ihren Schleier mit dem Burka-Verbot nach 13 Jahren auf. Heute versteckt sie sich stattdessen hinter einer grossen, schwarzen Sonnenbrille. Ihr Gesicht ist nun noch zur Hälfte verhüllt. «Ich will nicht gegen das Gesetz verstossen. Und ich will auch nicht auf der Strasse kontrolliert und von der Polizei dazu gezwungen werden, meinen Schleier zu lüften. Das wäre schockierend für meine Kinder.»

Hoffnung auf Menschenrechtshof

Vor dreieinhalb Jahren verhüllte sich Christelle Khedrouche noch vollständig. Im Koran sei dies so vorgesehen. Frauen und Mädchen hätten sich «den grossen Schleier überzuziehen».

Für Christelle und ihren Mann Badis Khedrouche geht das Burka-Verbot zu weit. Er sagt: «Alle sollten sich kleiden dürfen, wie sie wollen. Ob jemand beispielsweise die Haare schneidet oder sie lang trägt – ist ihm frei gestellt. Ich verstehe nicht, warum diese Freiheiten für Muslime nicht gelten.» Das Ehepaar hofft nun auf den Europäischen Menschenrechtshof in Strassburg.

Der Gerichtshof muss abwägen, ob das Burka-Verbot nötig ist, um die Sicherheit, das Zusammenleben und die Frauenrechte zu gewährleisten.
Autor: Eva Brems Professorin für Menschenrechte

Burka-Verbot verhältnismässig?

Sowohl die Anwälte der Klägerin als auch die Vertreterin der französischen Regierung berufen sich in Strassburg auf das Diskriminierungsverbot. Für die Regierung in Paris verstösst der Vollschleier gegen die Gleichberechtigung. Für die Anwälte der Klägerin diskriminiert das Verbot die Frauen, die eine Burka tragen wollen.

Gegenüber «10vor10» sagt die Professorin für Menschenrechte der belgischen Universität Gent, Eva Brems: «Der Gerichtshof muss abwägen, ob das Burka-Verbot nötig ist, um die Sicherheit, das Zusammenleben und die Frauenrechte zu gewährleisten. Und auch, ob es verhältnismässig ist, die Burka aus dem ganzen öffentlichen Raum zu verbannen.» Wann die Richter in Strassburg zu einem Urteil kommen, ist nicht bekannt.

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