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Verfassungsgerichts-Entscheid Chile lockert Abtreibungsverbot

  • Das chilenische Verfassungsgericht hat die Lockerung des strikten Abtreibungsverbots bestätigt.
  • Mit sechs zu vier Stimmen lehnte das Gericht zwei von rechten Parteien angestrengte Anfechtungsklagen gegen die kürzlich vom Parlament gebilligte Reform ab.

Eine Schwangerschaftsunterbrechung im katholisch geprägten Chile ist damit in drei Ausnahmefällen erlaubt: bei Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Mutter und tödlichen Erkrankungen des Fötus.

Rigoroses Abtreibungsverbot

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Bisher standen in Chile – weltweit eines der Länder mit dem striktesten Abtreibungsverbot – auch die jetzt legalisierten so genannten therapeutischen Schwangerschafts-

unterbrechungen unter Strafe. Noch bis 1989 waren therapeutische Abtreibungen im Fall von nicht lebensfähigen Föten oder bei Gefahr für das Leben der Schwangeren erlaubt.

Präsidentin ergriff Partei

Dutzende von Befürwortern der Reform begrüssten die Entscheidung am Sitz des Verfassungsgerichtes in Santiago de Chile mit Beifall und Freudenrufen. Sie dankten der Ärztin und Staatschefin Michelle Bachelet von der Sozialistischen Partei für ihren Einsatz zugunsten der Reform.

Gegendemonstranten stiessen Flüche aus und beschimpften die Befürworter des neuen Gesetzes als «Mörder».

Mehrheit des Volkes steht dahinter

Der Gesetzesentwurf war mehr als zwei Jahre lang in Arbeit. Gemäss Umfragen unterstützen ihn 70 Prozent der Bevölkerung. Damit er zum Gesetz wird, bedarf es noch der Unterschrift von Bachelet.

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