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Daniel M.s Verteidiger Valentin Landmann zur Anklage gegen seinen Mandanten
Aus SRF 4 News aktuell vom 16.08.2017.
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Spion in Deutschland «Den Maulwurf gibt es nicht»

Der Anwalt von Daniel M. weist die Vorwürfe aus Deutschland mehrheitlich zurück. Und zielt auf den Nachrichtendienst des Bundes.

SRF News: Die deutsche Justiz hat ihren Mandanten Daniel M. angeklagt. Sie wirft ihm unter anderem vor, in der nordrhein-westfälischen Steuerverwaltung einen Maulwurf platziert zu haben. Was sagen Sie zu den Vorwürfen?

Valentin Landmann: Einen Maulwurf oder eine Quelle in der nordrhein-westfälischen Steuer- oder Finanzverwaltung gibt es nicht. Jedenfalls hat Daniel M. mit so etwas nichts zu tun. Der Vorwurf, er habe geholfen, die persönlichen Daten der nordrhein-westfälischen Steuerfahnder zu komplettieren und diese dann dem Nachrichtendienst mitgeteilt, trifft zu. Nur waren das Steuerfahnder, die in der Schweiz auch illegal tätig waren. Der deutsche Spionagebegriff ist aber sehr breit. Auch das Komplettieren von Daten etwa aus öffentlichen Quellen fällt bereits darunter.

Einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Steuerverwaltung gibt es nicht. Jedenfalls hat Daniel M. mit so etwas nichts zu tun.

Worauf werden Sie plädieren?

Das Ziel unserer Verteidigung ist höchstens eine Verurteilung wegen Spionage im Zusammenhang mit der Datenkomplettierung. Bezüglich des angeblichen Maulwurfs ist unser Ziel aber ein Freispruch. Im Falle eines Schuldspruchs wollen wir erreichen, dass eine Bewährungsstrafe dabei herausschaut.

Das Ziel unserer Verteidigung ist ein Freispruch bezüglich des angeblichen Maulwurfs.

Die Medienmitteilung des deutschen Generalstaatsanwalts macht erstaunlich detaillierte Angaben. Stammen diese aus der Befragung des Mandanten?

Daniel M. hat in einer schweizerischen Einvernahme 2015 einiges über eine solche Geschichte erzählt, hat im deutschen Verfahren er aber klar gesagt, dass das unrichtige, aufgebutterte Angaben gewesen seien. Wir rechnen damit, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich bald beginnen wird – vermutlich im Oktober. Nach deutschem Prozessrecht kann eine Hauptverhandlung aber nicht während eines einzigen Termins abgeschlossen werden. Normalerweise erfolgen mehrere Termine zur selben Sache – im wöchentlichen oder zehntägigen Abstand.

Wir rechnen damit, dass die Hauptverhandlung im Oktober beginnen wird.

Wie geht es Ihrem Mandanten?

Es geht ihm soweit gut. Er ist eine Frontsau und nicht jemand, der zerkrümelt, wenn man ihn ein paar Tage einsperrt. Aber natürlich ist es für ihn eine sehr belastende Situation, auch finanziell. Das ist nicht erfreulich. Da der Schweizer Nachrichtendienst mit einem beleidigenden Brief jede Unterstützung für die Rechtskosten von Daniel M. abgelehnt hat, ist nun seine Lebenspartnerin diejenige, die versucht, Geld aufzutreiben. Ich finde, das ist eine Schande für die Schweiz.

Mein Mandant ist eine Frontsau und nicht jemand, der zerkrümelt, wenn man ihn ein paar Tage einsperrt.

Die deutschen Behörden ermitteln jetzt angeblich auch gegen drei Mitarbeiter des Nachrichtendienstes. Wissen Sie etwas davon?

Ich weiss, dass das so ist. Genaueres kann ich hierzu zurzeit nicht sagen.

Das Gespräch führte Philipp Burkhardt.

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