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International Deutsche-Bank-Fall: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Nach dem Freispruch von Joe Ackermann und vier weiteren Spitzenbankern wollen die Ankläger das Rechtsmittel der Revision ergreifen. Sofern sie diese nicht noch zurückzieht, muss sich der Bundesgerichtshof des Falles annehmen.

Nach den Freisprüchen von Joe Ackermann und weiteren fünf Top-Bankern der Deutschen Bank hat die Münchner Staatsanwaltschaft keine Zeit verstreichen lassen. Sie hat umgehend Revision eingelegt. «Wir warten jetzt auf die schriftliche Urteilsbegründung, um dann zu entscheiden, ob wir die Revision weiter verfolgen oder zurücknehmen», erklärte der zuständige Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch in München.

Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Banker waren am Montag nach einem Jahr Verhandlungsdauer vom Vorwurf des versuchten Betrugs im Fall Kirch freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hielt die Manager aber bis zum Schluss für schuldig und hatte zum Teil sogar Gefängnisstrafen beantragt.

Verfahren dauerte länger als geplant

Die Chefankläger sind davon überzeugt, dass die Männer sich abgesprochen haben, um vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München falsch auszusagen. Damit sollen sie versucht haben, die Deutsche Bank vor Schadenersatz-Zahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Die fünf Männer hatten dies zurückgewiesen.

Joe Ackermann im Gerichtssaal des Münchner Landgerichts.
Legende: Joe Ackermann im Gerichtssaal des Münchner Landgerichts. Keystone

Während des Prozesses war es immer wieder zu heftigen Wortgefechten gekommen, weil die Verteidiger der Staatsanwaltschaft Prozessverschleppung durch zahlreiche Beweisanträge vorwarfen. Dadurch dauerte das Verfahren wesentlich länger als ursprünglich geplant.

Richter: Prozess sei richtig gewesen

Der vorsitzende Richter hatte in seinem Urteilsspruch aber versöhnliche Töne in Richtung Staatsanwaltschaft angeschlagen: Der Prozess sei trotz des Ergebnisses richtig gewesen, um die anfangs schweren Vorwürfe gründlich aufzuklären. Die umfassende Beweisaufnahme habe aber keinen Beweis für die Anklage geliefert.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits angekündigt, eine Revision gegen die Entscheidung zu prüfen. Sollte sie die Revision nicht zurückziehen, müsste sich der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung des Münchner Landgerichts befassen.

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