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International Deutschland will Ausreiseversuche in Kampfgebiete bestrafen

Die deutsche Regierung möchte Personen bestrafen, die in Regionen wie Irak und Syrien reisen oder versuchen, dorthin zu reisen. Dies, wenn die Reise das Ziel hat, Terrorhandlungen zu begehen, zu planen oder vorzubereiten. Die Opposition findet das zweifelhaft.

Der Reisestrom deutscher Islamisten nach Syrien und in den Irak reisst nicht ab. Nun will die Regierung schon Ausreiseversuche unter bestimmten Bedingungen unter Strafe stellen, um die Einreise in Kampfgebiete zu verhindern.

In Zukunft soll bereits die Reise oder der blosse Versuch einer Reise etwa nach Syrien oder in den Irak unter Strafe gestellt werden – vorausgesetzt sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten. Das Kabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Darin ist auch ein eigener Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung vorgesehen, um die Geldquellen von Terrorgruppen trockenzulegen.

Video
Massnahmen gegen den Dschihad in Europa (Stand 9.1.2015)
Aus 10 vor 10 vom 09.01.2015.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 22 Sekunden.

Sechs Monate bis zehn Jahre

Bisher machte sich strafbar, wer sich in einem Terrorlager im Ausland ausbilden liess, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten. Dieser Paragraf 89a im Strafgesetzbuch soll erweitert werden. Demnach ist es künftig schon eine Straftat, Deutschland zu verlassen, um sich an Terroraktivitäten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen.

Bereits der Versuch einer Ausreise mit terroristischer Absicht wird unter Strafe gestellt. Vorgesehen sind in diesen Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren – und in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre.

Auch kleine Spenden im Visier der Justiz

Auch bei der Terrorismusfinanzierung will die Regierung nachlegen. Bisher macht sich strafbar, wer zur Unterstützung von Terrorgruppen «nicht unerhebliche Vermögenswerte» sammelt oder bereitstellt. Künftig soll es dazu einen eigenen Straftatbestand geben. Damit sollen mehr Fälle erfasst werden, auch solche mit geringeren Summen.

Ausserdem soll die Strafbarkeit auf das Vorbereitungsstadium ausgedehnt werden: Künftig macht sich auch strafbar, wer Geld für einen Anschlag sammelt – selbst wenn dieser nicht ausgeführt wird.

Opposition beklat Unverhältnismässigkeit

Die Änderungen gehen zurück auf eine UN-Resolution vom September. Darin machten die Vereinten Nationen den Mitgliedsstaaten strenge Vorgaben für den Anti-Terror-Kampf – unter anderem, um Ausreisen in Kampfgebiete zu verhindern. Auch aus Deutschland sind bereits mehr als 600 Islamisten nach Syrien und in den Irak aufgebrochen.

Die Bundesrepublik bekommt damit eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in ganz Europa. Die Opposition kritisierte die Pläne als unverhältnismässig, untauglich und rechtlich fragwürdig. Aus Teilen der Regierungskoalition kamen dagegen Rufe nach weiteren Schritten – etwa nach einem Verbot der Sympathiewerbung für Terrorgruppen, wie es vor Jahren schon existierte.

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