International - «Es fehlt an politischem Willen, die Flüchtlinge zu retten»
Die jüngsten Dramen im Mittelmeer haben die EU in Aktivismus versetzt. Man will mehr Geld für die Rettung der Flüchtlinge bereitstellen und härter gegen die Schlepper vorgehen. Damit kehrten wir sozusagen wieder zu «Mare Nostrum» zurück, sagt ein Ehemaliger vom Bundesamt für Flüchtlinge.
Urs Hadorn hat über 30 Jahre im Bundesamt für Flüchtlinge gearbeitet und während dieser Zeit viele Flüchtlingskrisen erlebt. Zur Migration sagte er einmal: «Migration kann man steuern und bremsen, aber nicht einfach stoppen – genauso wenig wie Lawinen und Überschwemmungen.» Im Gespräch mit SRF News hat er sich zur aktuellen Flüchtlingssituation auf dem Mittelmeer und dem Aktionsplan der EU geäussert – und gesagt, es fehle nicht an Geld oder der Organisation, um den Flüchtlingen zu helfen, sondern an politischem Willen. Seine wichtigsten Aussagen:
«Die meisten der zehn Positionen der EU sind Absichtserklärungen, die schon jedes einzelne Land hätte realisieren können. Dazu hätte es keinen Sondergipfel der EU-Staatschefs benötigt.»
«Ein Staat reagiert immer auf die Befindlichkeit der Bevölkerung im eigenen Land. Nach dem Vietnamkrieg nahm die Schweiz innerhalb weniger Wochen Tausende Vietnamesen auf. Das war nur möglich, weil die Solidarität der Bevölkerung gross war. Organisatorisch wäre es auch heutzutage kein Problem, Flüchtlinge aufzunehmen, aber der Wille fehlt.»
«Schlepperei ist Bestandteil der illegalen Migration und ein Milliardengeschäft. In Libyen ist das praktisch nicht mehr kontrollierbar, weil man seit dem Sturz von Machthaber Muamar al-Gaddafi keine Ansprechpartner mehr hat.»
«Flüchtlingsströme kann man nicht verhindern. Wir Europäer übersehen, dass Migration stattfindet, egal wie gut wir Grenzen kontrollieren.»
«Ich finde es falsch, von echten und von sogenannten Wirtschaftsflüchtlingen zu sprechen. Es gibt Menschen die flüchten müssen, auch wenn sie nicht der Flüchtlingskonvention von 1951 entsprechen, die aber trotzdem Schutz bedürfen.»
Genfer Flüchtlingskonvention
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde 1951 verabschiedet. Sie legt fest, wer ein
Flüchtling ist, welchen Schutz, welche Hilfe und Rechte er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Sie definiert auch Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber hat und schliesst bestimmte Gruppen – wie Kriegsverbrecher – vom Flüchtlingsstatus aus.
«Bei «Mare Nostrum» hat man behauptet, dass Schlepper mit dieser Aktion geradezu eingeladen werden, die Leute nach Europa zu bringen. Mit der Verdreifachung der Gelder kehren wir sozusagen wieder zu dahin zurück.»
«Längerfristige Massnahmen, die über Symptombekämpfung hinausgehen, müssen ganz anders angepackt werden. Pessimistischerweise ist dies leider realpolitisch nicht durchführbar.»
Urs Hadorn
Der Jurist hat über 30 Jahre im Bundesdienst der Asyl- und Ausländerthematik
gearbeitet. Bis zu seiner Pensionierung 2004 war er stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge. Er arbeitete unter sieben Bundesräten und hat alle grossen Flüchtlingswellen der Nachkriegszeit miterlebt.
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