DER EUROPÄISCHE RAT
Das Gremium, bestehend aus den Staats- und Regierungschefs, legt die allgemeine politische Richtung der Union fest. Gesetze erlassen kann der Europäische Rat allerdings nicht.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Der Rat ist die Versammlung der 28 Mitgliedstaaten. Je nach Thema kommen beispielsweise die Finanz-, Aussen- oder Justizminister zusammen.
Bei den Ratstagungen geht es etwa um die Ausrichtung der europäischen Aussenpolitik oder die wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten. Hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag gemacht, geht dieser zur Beratung in den Rat. Diese zieht sich nicht selten über Monate oder Jahre hin. Denn am Anfang gilt oft: 28 Länder, 28 Meinungen.
DIE EU-KOMMISSION
Die Institution in Brüssel setzt sich aus 28 Kommissaren zusammen – die Regierung eines jeden Mitgliedstaats darf einen Vertreter schicken. Die Kommission verwaltet das Budget der Europäischen Union und plant die Grundlinien der europäischen Politik. In dieser Rolle achtet die Kommission auf die Einhaltung von EU-Recht und kann bei Verstössen Verfahren gegen die Mitgliedstaaten einleiten. Als einzige Institution darf die EU-Kommission zudem Gesetzesvorschläge machen. Die passen nicht immer allen nationalen Politikern, immer wieder müssen sich die EU-Kommissare den Vorwurf gefallen lassen, regelungswütig zu sein.
DAS EU-PARLAMENT
Die 751 Abgeordneten aus allen Mitgliedstaaten werden anders als die Vertreter von EU-Kommission und Rat direkt von den Bürgern der Europäischen Union gewählt und zwar für fünf Jahre. Im Moment haben sich die Abgeordneten in sieben Fraktionen zusammengeschlossen, in denen mehr als 160 Parteien vertreten sind. Gesetzesvorschläge werden nicht nur von den Mitgliedstaaten, sondern auch vom Parlament beraten und beschlossen. Am Ende müssen sich beide Seiten einigen, was oft nicht leicht ist. Geringen Einfluss hat das Parlament auf die europäische Aussenpolitik. Für die EU-Staaten unverbindliche Erklärungen dazu verabschiedet es dennoch gerne.
WEITERE INSTITUTIONEN
Wichtige Rollen erfüllen ausserdem der europäische Gerichtshof und der Rechnungshof. Der Gerichtshof wacht darüber, dass das EU-Recht eingehalten wird. Der Rechnungshof prüft die Ausgaben der Europäischen Union.