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In Deutschland steht ein Verbot einer rechtsextremen Partei zur Diskussion
Aus SRF 4 News aktuell vom 17.01.2017. Bild: Keystone
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NPD darf weitermachen Experte: Partei bleibt brandgefährlich

Das deutsche Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Rechtsextremen-Partei NPD zu unwichtig sei, um sie verbieten zu können. Für den emeritierte Soziologieprofessor Hajo Funke bleibt die NPD aber dennoch eine sehr gefährliche Partei.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die NDP in Deutschland nicht verboten wird.
  • Das Gericht hat die Relevanz der Partei als zu gering eingeschätzt.
  • Der ehemalige Sozialwissenschaftsprofessor Martin Funke hält die NDP für gefährlich.

SRF News: Wie stark ist die Nationaldemokratische Partei (NPD) in Deutschland?

Hajo Funke: In den Wahlen hat ihre Bedeutung abgenommen. Viel hat die AfD, die rechtspopulistische, manchmal rechtsradikale Partei aufgenommen. Die NPD hat finanzielle Schwierigkeiten, aber sie ist über eine Gruppe von Überzeugungstätern, als neonazistisch ideologisierte radikale Kaderpartei in Netzwerken aktiv, die zur Hetze gegen Muslime, Flüchtlinge oder Migranten aufrufen und sie selbst betreiben.

Wie gefährlich ist diese Partei denn?

Sie ist nicht in Wahlen gefährlich, auch Mehrheiten im Parlament wird sie absehbar nicht erreichen. Aber sie ist gefährlich in der Organisierung von Netzwerken, die dann auch zu Gewalt aufrufen. Und das an ganz verschiedenen Orten, als Netzwerk in Teilen Ost-Vorpommerns, so dass der Rechtsstaat zurückgedrängt wird. Und Migranten und andere Gruppen bedroht bleiben.

Hajo Funke

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Hajo Funke war bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2010 Politikwissenschaftler an der Freien Universität Berlin. Er ist einer der profiliertesten Experten zu Rechtsextremismus in Deutschland.

Sie haben Netzwerke in Mecklenburg-Vorpommern angesprochen. Was sind das für Netzwerke?

Die NPD war sehr stark im Parlament vertreten und hat systematisch die Kooperation mit Kameradschaftsnetzwerken betrieben und das an ganz verschiedenen Orten, wie in Rostock, in Greifswald, in Anklam. Die haben sie gegenseitig gestärkt. Sie haben gesagt, wir machen hier eine völkische Tradition, völkische Kindergärten. Das heisst, sie haben sich richtig etabliert. Wenn jemand gesagt bekommt, «Ich – Kamerad –, der noch meine Hand über dich halte, entziehe dir meinen Schutz», dann muss diese Person, die ein kritischer Geist ist, diese Region verlassen. Das ist das Zurückdrängen des Rechtsstaats durch eine Szene der Angst, durch Zonen von Parallelstrukturen, die nicht mehr mit dem Rechtstaat vereinbar sind.

Im deutschen Grundgesetz heisst es, eine Partei kann nur verboten werden, «wenn sie darauf ausgeht, die freiheitliche, demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen». Die NPD gilt ganz augenscheinlich als antidemokratisch, antisemitisch und rassistisch. In ihren Netzwerken bedroht sie den Rechtsstaat. Hätte das nicht für ein Verbot gereicht?

Genau dieses Zitat ist die Begründung dafür, dass die Bundesländer diesen Antrag erneut gestellt haben, und auch so argumentieren. In er Tat, es besteht überhaupt gar kein Zweifel, dass die NPD darauf aus ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzuheben.

Das Gespräch führte Barbara Büttner.

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