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Frankreich Marine Le Pen darf mit Fussfessel bei Präsidentenwahlen antreten

  • Das Pariser Berufungsgericht hat das Urteil gegen die französische Rechtsnationalistin Marine Le Pen im Verfahren um die Veruntreuung öffentlicher Gelder bestätigt.
  • Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon zwei Jahre auf Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Fussfessel.
  • Hinzu kommen eine Busse von 100'000 Euro sowie ein Amtsverbot von 45 Monaten, von denen 30 Monate auf Bewährung ausgesetzt sind.
  • Die Entscheidung dürfte sich auf Le Pens politische Zukunft und die Präsidentschaftswahl 2027 auswirken.

Im Zentrum des Verfahrens steht der Vorwurf, Le Pen und weitere Verantwortliche ihrer Partei hätten zwischen 2004 und 2016 Gelder des Europaparlaments zweckentfremdet. Parlamentarische Assistentinnen und Assistenten sollen mit EU-Mitteln bezahlt worden sein, obwohl sie zumindest teilweise für die Partei gearbeitet hätten. Le Pen weist die Vorwürfe zurück.

Gruppe von Menschen im Inneren eines Gebäudes neben einem Ausgangsschild.
Legende: Marine Le Pen, die Vorsitzende des Rassemblement National (RN), ist auf dem Weg zur Urteilsverkündung im Pariser Gerichtsgebäude. REUTERS/Sarah Meyssonnier

Das Verfahren gilt als richtungsweisend für Le Pens politische Zukunft. In erster Instanz hatte das Gericht sie schuldig gesprochen und ihr mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen. Gegen dieses Urteil legte sie Berufung ein.

Das Berufungsgericht bestätigte nun den Schuldspruch, verkürzte das Amtsverbot jedoch auf 45 Monate, von denen 30 Monate auf Bewährung ausgesetzt sind.

Mit dem Urteil kann Marine Le Pen grundsätzlich bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Gleichzeitig muss sie während eines Jahres eine elektronische Fussfessel tragen. Le Pen hatte bereits im Vorfeld erklärt, unter diesen Bedingungen keinen Wahlkampf führen zu wollen.

SRF 4 News, 07.07.2026, 14:00 Uhr ; 

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