Marine Le Pen ist am Dienstag kommentarlos in den Gerichtssaal zur Fortsetzung ihres Berufungsverfahrens im Fall der «Parlamentarischen Assistenten» getreten. Das Aushängeschild des Rassemblement National muss sich vor dem Berufungsgericht in Paris verantworten, nachdem sie im März 2025 in erster Instanz wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden war.
Der Vorwurf: Zwischen 2004 und 2016 habe die Partei ein organisiertes System aufgebaut, mit dem Gelder des Europäischen Parlaments genutzt wurden, um Mitarbeiter der Parteizentrale zu finanzieren, obwohl diese offiziell als parlamentarische Assistenten beschäftigt worden sein sollen – eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel in Millionenhöhe.
Präsidentschaftswahlen 2027 im Fokus
In erster Instanz war Marine Le Pen zu einer Geldstrafe und vier Jahren Haft verurteilt worden sowie einer fünfjährigen Nichtwählbarkeit mit sofortiger Wirkung. Diese Strafe schliesst sie aktuell von der Teilnahme an politischen Wahlen aus.
Der Anwalt des Europäischen Parlaments sprach von einem gezielt aufgebauten System zur Veruntreuung von EU-Geldern: «Das System lief über Jahre und betraf mehrere Millionen Euro. Das ist die Realität dieses Falls.» Es handle sich nicht um einen administrativen Fehler, sondern um das Delikt der Veruntreuung öffentlicher Gelder, so Anwalt Patrick Maisonneuve.
Auch die Staatsanwaltschaft ist vor dem Berufungsgericht in Paris von Le Pens Schuld überzeugt. Sie fordert ebenfalls vier Jahre Haft und fünf Jahre Nichtwählbarkeit – allerdings ohne sofortige Vollstreckung der Strafe.
Verurteilung ist ein Handicap für den Wahlkampf
Sollte das Gericht diesem Antrag folgen, würde Marine Le Pen juristisch die Möglichkeit zurückbekommen, bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten, falls kein rechtskräftiges Urteil gefällt wird vor den Wahlen.
Politisch wäre ein Wahlkampf trotz dieser Unsicherheit aber sehr schwierig. Denn die Partei Rassemblement National hat mit Präsident Jordan Bardella einen zweiten möglichen Kandidaten für die Wahlen 2027. Das Urteil des Berufungsgerichts wird spätestens im Sommer erwartet.