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International Für Börsensüchtige gibt es keine Hilfe

Uli Hoeness hat immer wieder argumentiert, er sei börsensüchtig gewesen. Tag und Nacht habe er wild mit Devisen und anderen Anlagen spekuliert. Da stellt sich die Frage, ob Banken ihre Kunden nicht vor ihrer Sucht schützen müssen, wenn sie zocken.

Für FC-Bayern-Präsident Uli Hoeness kommt jede Hilfe zu spät. Selbst wenn er bei seinen Devisen-Spekulationen über die Bank Vontobel von Spielsucht getrieben gewesen sein sollte: Verurteilt worden ist er wegen Steuerhinterziehung, nicht wegen exzessiven Zockens.

Vontobel hat keinen Fehler gemacht

Wie weit steht eine Bank in der Pflicht, den Kunden vor allzu riskanten Geschäften zu schützen? Im vorliegenden Fall habe die Bank Vontobel ihrer Ansicht nach keine spezielle Treuepflicht gehabt, Hoeness zu warnen, sagt Rechtsprofessorin Monika Roth von der Hochschule Luzern.

Wenn ein Bankkunde wie Hoeness auf eigene Faust spekuliert, dann ist das seine Sache. Die Bank hat allenfalls die Pflicht, ihn auf Risiken aufmerksam zu machen. Vor allem dann, wenn sie einen Beratungsvertrag mit dem Kunden hat. Doch wesentlich weiter gehen die rechtlichen Auflagen für die Banken nach geltendem Recht nicht.

Konsumentenschutz will Gesetzes-Anpassung

Das sollte sich ändern, sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. Sie ist Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz. Bislang gebe es keine gesetzlichen Anforderungen an Beratungsgespräche. Ihrer Meinung nach sollten solche aber im kommenden Finanzdienstleistungsgesetz definiert werden. «Wir verlangen das schon seit langem.»

Denn noch immer sei es an den Banken, ihre Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber den Kunden zu interpretieren. Zwar würden die Banken Fortschritte machen, aber in der Realität bestehe immer noch kein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen Berater und Kunde. Deshalb: «Das müssen wir in einem Gesetz festhalten.»

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Für Börsensüchtige gibt es noch keine Hilfe – das soll ändern
aus Echo der Zeit vom 13.03.2014.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 25 Sekunden.

«Wie ein wildes Spiel im Casino»

Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer hält das für einen klugen Plan. «Wenn im grossen Stil rumgehandelt wird, ist das durchaus einem wilden Spiel im Casino vergleichbar», sagt er. Und dort gebe es ja einen Schutz gegen Spielsucht. Im Unterschied zu den Banken sind Spielcasinos zur Früherkennung verpflichtet. Bei offensichtlich spielsüchtigen Personen verhängen sie eine Spielsperre.

Die Banken unterstehen solchen Regeln bislang nicht. Die Kunden sind frei, sich über den guten Rat der Bank hinwegzusetzen. «Die Bank wird ihn vielleicht zwar abmahnen – und die Transaktion dann tätigen», sagt Rechtsprofessorin Roth. Denn nach heutigem Recht sind Bankkunden eben selber Schuld, wenn sie aus Sucht zu riskant handeln.

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