Bisher wurden 14 Angeklagte für schuldig befunden. Es gab einen Freispruch. Ein Angeklagter starb während des Prozesses, vier Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Mehr als 1000 Zeugen sagten in den Verfahren aus. Darunter waren elf Männer, die die Massaker überlebt hatten.
Drei Männer wurden bislang zu lebenslanger Haft verurteilt. Darunter ist Vujadin Popovic, Ex-Sicherheitschef des berüchtigten Drina-Korps der bosnisch-serbischen Armee. Elf ehemalige hohe bosnisch-serbische Offiziere wurden wegen Beihilfe zum Genozid zu Haftstrafen von fünf bis 35 Jahren verurteilt.
Karadzic heute – Mladic voraussichtlich 2017
Die Prozesse gegen die beiden mutmasslichen Hauptverantwortlichen für den Völkermord sind noch nicht abgeschlossen. Das Urteil gegen den ehemaligen Serbenführer Radovan Karadzic wird heute Donnerstag erwartet. Der ehemalige Psychiater ist nun zu 40 Jahren Haft verurteilt worden.
Der ehemalige bosnisch-serbische General Ratko Mladic (72) hatte das militärische Oberkommando des Überfalls auf die Enklave am 11. Juli 1995. Mladic war erst 2011 festgenommen worden. Ein Urteil wird für 2017 erwartet. Auch ihm droht lebenslange Haft.
Der frühere rest-jugoslawische und serbische Präsident Slobodan Milosevic starb vor Abschluss des Prozesses 2006 in seiner Zelle in Den Haag.
Massenmord als Genozid klassifiziert
Im Prozess gegen den ehemaligen serbischen General Radislav Krstic qualifizierten die UNO-Richter erstmals die Massenmorde von Srebrenica als Völkermord. Der Kommandant des Drina-Korps wurde 2004 wegen Beihilfe zum Genozid zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt.
Nur wenige Angeklagte gaben ihre Schuld zu. Dazu gehörte Drazen Erdemovic, der an Erschiessungen beteiligt war und später gegen andere Offiziere aussagte. Er wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Momcilo Perisic, Ex-Offizier in der jugoslawischen Armee, ist bislang als einziger freigesprochen worden. In erster Instanz lautete das Urteil noch 27 Jahre Haft. Die Berufungskammer sprach ihn jedoch aus Mangel an Beweisen frei.
Der Straftatbestand Völkermord
Ein Genozid ist seit Inkrafttreten der «Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes» von 1948 ein Straftatbestand im Völkerrecht. Gemäss Artikel 2 der UNO-Konvention ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, «begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören». Dazu gehören neben der systematischen Tötung von Menschen auch das Verursachen schwerer körperlicher oder seelischer Leiden sowie das vorsätzliche Schaffen von Lebensbedingungen zur Zerstörung der betroffenen Minderheit. Auch die zwangsweise Geburtenverhinderung in dieser Ethnie oder Zwangsadoptionen von Kindern können den Tatbestand des Völkermordes erfüllen. |
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