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Grenzgänger-Abkommen Italien streicht Schweiz von schwarzer Liste der Steuerparadiese

  • Der italienische Senat hat dem neuen Grenzgänger-Abkommen zwischen der Schweiz und Italien einstimmig zugestimmt.
  • Das Abkommen soll hauptsächlich eine Doppelbesteuerung verhindern.
  • Die Schweiz wird auch von der schwarzen Liste der Steuerparadiese gestrichen.

Alle 120 anwesenden Senatorinnen und Senatoren in Rom (von total 200) stimmten dem Abkommen zu. Gemäss diesem soll die Schweiz künftig 80 Prozent der Quellensteuern behalten, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänger sollen auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert werden, und der Wohnsitzstaat soll eine Doppelbesteuerung beseitigen.

Geld für italienische Grenzgemeinden

Im Gegenzug will die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 40 Prozent der von ihr erhobenen Quellensteuer zahlen. Das aktuell noch gültige Grenzgänger-Abkommen hält fest, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert werden, wobei Italien 38.8 Prozent der Quellensteuer zustehen.

Für Personen, die zwischen Ende Dezember 2018 und dem Datum des Inkrafttretens des Textes in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, soll eine Übergangsregelung gelten.

Dem Abkommen zufolge gelten als «Grenzgänger» Menschen, die in einem Umkreis von 20 Kilometern zur Grenze wohnen und grundsätzlich täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Diese neue Definition gilt für alle Grenzarbeitnehmenden ab dem Inkrafttreten des Abkommens. Eine weitere Änderung im neuen Abkommen betrifft die Besteuerung von Heimarbeit (Homeoffice).

Abkommen in der Schweiz schon angenommen

Die italienische Abgeordnetenkammer hatte das Abkommen bereits am 4. Mai einstimmig gutgeheissen. Es musste jedoch wegen einiger Änderungen nochmals in den Senat, die kleinere der beiden Kammern des italienischen Parlaments. Diese hatte dem Grenzgänger-Abkommen Anfang Februar schon einmal zugestimmt. Das Schweizer Parlament wiederum hatte die Vereinbarung im März 2022 abgesegnet.

Autos stauen sich an einem Schweizer Grenzübergang im Tessin.
Legende: Italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf dem Weg zur Arbeit im Tessin. Keystone/MARTIN RUETSCHI

Rund ein Viertel aller Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz kommt aus Italien. Laut den neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) von Ende März überqueren täglich 91'504 italienische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Grenze, mehrheitlich aus der Lombardei. 78'230 von ihnen sind im Tessin beschäftigt. Die anderen arbeiten in Graubünden und im Wallis.

Nicht mehr auf der schwarzen Liste

Italien streicht die Schweiz gemäss dem neuen Abkommen auch von seiner schwarzen Liste für die Besteuerung natürlicher Personen. Darauf hatte sich Finanzministerin Karin Keller-Sutter bereits am 20. April mit ihrem italienischen Amtskollegen Giancarlo Giorgetti verständigt.

Die Schweiz stand seit 1999 auf dieser Liste. Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) beseitigt der Schritt administrative Hürden in den Steuerbeziehungen. Die Schweiz hatte sich seit Jahren bemüht, von der Liste wegzukommen. Die schwarze Liste schrieb für Personen, die von Italien in die Schweiz ziehen, eine Umkehr der Beweislast beim Steuerdomizil vor. Damit mussten die Betroffenen selbst nachweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegt haben.

SRF 4 News, 31.05.2023, 12:00 Uhr ; 

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