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Beziehung zum Nachbarland Italien soll die Schweiz von seiner schwarzen Liste streichen

  • Bundespräsident Ignazio Cassis hat Italien aufgefordert, die Schweiz von seiner schwarzen Liste bezüglich der Besteuerung von natürlichen Personen zu streichen.
  • Die Schweiz bleibe «ohne Grund» auf dieser Liste, beklagte er.

«Es spielt keine Rolle, aber es ist hässlich, dort zu stehen», sagte der Tessiner am Freitagabend bei der Eröffnung des House of Switzerland in Mailand. Er sprach in Anwesenheit des italienischen Aussenministers Luigi Di Maio und des Ministers für den digitalen Übergang, Vittorio Colao.

Schwarze Liste

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Die schwarze Liste von 1999 sieht «eine Umkehr der Beweislast» in Bezug auf den Steuerwohnsitz für in Italien ansässige natürliche Personen vor, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen.

In Antworten auf mehrere parlamentarische Vorstösse vertrat der Bundesrat in den letzten Jahren die Ansicht, dass die Aufnahme in diese Liste keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Banken hat. Sie erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand für Italienerinnen und Italiener, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Ausserdem habe sie einen «negativen Beigeschmack» für das Image der Schweiz.

Cassis, der von der Nachrichtenagentur Ansa zitiert wurde, bedauerte auch, dass ein zweiter Steuerstreit noch nicht gelöst sei: die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Er würde es begrüssen, wenn das italienische Parlament diesen bis zum Besuch des italienischen Präsidenten Sergio Mattarella in Zürich im Herbst beilegen würde.

Das sieht das Abkommen vor

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Gemäss Abkommen behält der Bund 80 Prozent der Quellensteuern, die auf das Einkommen von Grenzgängern erhoben werden, die künftig in der Schweiz arbeiten werden. Die «neuen» Grenzgänger – also diejenigen, die nach Inkrafttreten des Vertrags in die Schweiz kommen – unterliegen ebenfalls der ordentlichen Besteuerung in Italien, das die Doppelbesteuerung gegebenenfalls beseitigen muss.

Für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens in den Kantonen Graubünden, Tessin oder Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, gilt eine Übergangsbestimmung. Diese Grenzgänger bleiben ausschliesslich und bis zum Ende des Steuerjahres 2033 der Besteuerung in der Schweiz unterworfen.

Nach jahrelangen Verhandlungen unterzeichneten Bern und Rom im Dezember 2020 ein Abkommen, das nach Ansicht des Bundesrates das System aus dem Jahr 1974 deutlich verbessert. Die eidgenössischen Räte gaben im März dieses Jahres grünes Licht für die Ratifizierung des Abkommens. In Italien steht die Zustimmung noch aus.

Audio
Archiv: Neues Grenzgängerabkommen mit Italien unterzeichnet
aus Info 3 vom 23.12.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 13 Minuten 30 Sekunden.

Unterstützung von Italien bei UNO-Kampagne

Weiteres Thema beim Treffen mit Italiens Aussenminister Di Maio war der Krieg in der Ukraine. Zudem ermunterte Di Maio die Schweiz zu ihrer Kandidatur für einen temporären Sitz im UNO-Sicherheitsrat. «Wir unterstützen sie nicht nur, wir wünschen alles Gute», sagte Italiens Aussenminister.

Der UNO-Sicherheitsrat müsse sich in dieser Zeit stärken. Stattdessen zeige sich leider die Schwäche des Multilateralismus, «wenn eine Atommacht, die im Rat vertreten ist, bewusst beschliesst, in ein anderes Land einzufallen». Di Maio zielte dabei auf Russland, das gegen die Ukraine seit Ende Februar einen Angriffskrieg führt.

SRF 4 News, 30.04.2022, 7:00 Uhr;

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