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«Ende der Zweistaaten-Lösung»
Aus Tagesschau vom 07.02.2017.
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Gesetz gebilligt Israel legalisiert Siedlungen im Westjordanland

Israels Parlament hat ein Gesetz gebilligt, das es dem Staat erlaubt, mehrere hundert Hektaren Land im Westjordanland in seinen Besitz zu bringen – obwohl es sich in palästinensischen Privatbesitz befindet.

  • Das israelische Parlament hat Wohnungen von Siedlern auf palästinensischem Privatland legalisiert.
  • Die Räumung wilder israelischer Siedlungen soll so verhindert werden.
  • Rund 4000 Wohnungen sind davon betroffen.
  • Die Bodenbesitzer werden entschädigt.

Im israelischen Parlament haben die Abgeordneten der Knesset mit 60 gegen 52 Stimmen den umstrittenen Gesetzesentwurf in dritter Lesung angenommen. Rund 4000 Wohnungen israelischer Siedler im besetzten Westjordanland werden damit rückwirkend genehmigt, obwohl sie widerrechtlich auf privaten Grundstücken gebaut wurden. Das Gesetz sieht eine Entschädigung der palästinensischen Bodenbesitzer vor. Das höchste Gericht Israels könnte das Gesetz noch kippen.

Ultrarechte Politiker wollen damit weitere Räumungen wilder israelischer Siedlungen verhindern. Regierungschef Benjamin Netanjahu hatte gesagt, man wolle mit dem Gesetz die Besiedlung des Westjordanlands «ein für alle Mal regeln».

Klagewelle möglich

Israels Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit hat allerdings gewarnt, das neue Gesetz verstosse gegen israelisches Recht und er werde es nicht vor Gericht verteidigen. Ausserdem äusserte er die Sorge, das Gesetz könnte zu Klagen gegen Israelis vor dem Internationalen Strafgerichtshof führen.

Oppositionsführer Izchak Herzog beschrieb das Gesetz als «grosse Katastrophe für das israelische Volk».

Das Gesetz betrifft 16 Siedlungen und Aussenposten im Westjordanland. Es ermögliche dem Staat, palästinensisches Privatland, auf das israelische Siedler «unwissentlich oder auf Anweisung des Staates» Häuser gebaut haben, als staatlichen Besitz zu konfiszieren.

Die rechtmässigen Eigentümer dürften es dann bis zu einer endgültigen Entscheidung über den künftigen Status der Gebiete nicht mehr nutzen. Sie sollten aber mit einer jährlichen Gebühr oder – soweit möglich – mit einem alternativen Grundstück entschädigt werden.

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