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Muezzin-Gesetz Israel verbietet morgendlichen Gebetsruf

Die israelische Regierung hat ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, mit dem nach Ansicht von Kritikern die traditionellen Gebetsrufe der muslimischen Muezzine zum Schweigen gebracht werden sollen.

Eine vom israelischen Justizministerium herausgegebene Liste verzeichnete das Gesetz «zur Verhinderung von Lärm durch öffentliche Lautsprechersysteme in Gebetshäusern» als vom Gesetzgebungsausschuss beschlossen. Damit wird der Gesetzentwurf nun dem Parlament vorgelegt.

Ist das Verbot eine Provokation?

Obwohl das Gesetz in seinem Titel keine bestimmte Religion nennt, ist es in Israel als «Muezzin-Gesetz» bekannt. Es sieht ein Verbot von Lautsprecherdurchsagen an Gotteshäusern zwischen 23.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens vor. Damit ist der erste der fünf täglichen Gebetsrufe der Muslime betroffen.

Unterstützer begründen den Vorstoss mit Lärmbelästigung und dem angeblichen Missbrauch der Lautsprecher für Hassbotschaften – Aktivisten sehen darin eine reine Provokation. In dem Gesetz gehe es nicht um Lärm oder Lebensqualität, «sondern um rassistische Hetze gegen eine nationale Minderheit», kritisierte der arabisch-israelische Parlamentsabgeordnete Aiman Odeh.

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