Ob Unwetter oder Streik: Bahnreisende haben auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Laut EU-Gesetz haben Reisende bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden das Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Fahrpreises. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Preises erstatten.
Diese Regelung gelte auch bei Verspätungen wegen höherer Gewalt. So entschied das Gericht nun zu einem Fall aus Österreich.
Leistung bezahlt, aber nicht bekommen
Im konkreten Fall hatte der österreichische Verwaltungsgerichtshof den Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts gebeten. Die österreichischen Bundesbahnen ÖBB hatten gegen eine Vorgabe der nationalen Bahnaufsicht geklagt. Darin waren die ÖBB aufgefordert worden, eine Klausel zu streichen, nach der bei höherer Gewalt jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist.
Die Bahngesellschaft hielt dagegen und berief sich auf Regelungen im internationalen Recht. Diese schliessen eine Haftung des Unternehmens aus, falls es die Verspätung trotz aller Sorgfalt nicht vermeiden konnte.
Diese Regelungen stünden nicht im Widerspruch zu EU-Recht, urteilten die Richter nun. Denn der Kunde habe schliesslich nicht die Leistung erhalten, für die er bezahlt habe.