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Ja zu umstrittenem Vorstoss Israels Parlament stimmt für Todesstrafe für Terroristen

  • Das israelische Parlament hat sich in einer Abstimmung für die Einführung der Todesstrafe für Terroristen ausgesprochen.
  • Der Vorstoss der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir galt als höchst umstritten.
  • Kritiker sehen die Gesetzesvorlage als rassistisch an, weil sie de facto nur Palästinenser betrifft.
  • Über den Parlamentsbeschluss wird aller Wahrscheinlichkeit nach das Oberste Gericht Israels befinden müssen.

62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten für den höchst umstrittenen Vorstoss. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich.

Auch der rechtskonservative Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gab seine Stimme für den Vorstoss ab.

Der israelische Bürgerrechtsverband teilte mit, er habe beim höchsten Gericht des Landes Klage gegen das Gesetz eingereicht. Man werde mit aller Kraft dagegen und für Demokratie und Menschenrechte kämpfen. Der Vorstoss sei der bisher radikalste «Angriff dieser Regierung auf die Menschenrechte», hiess es in der Mitteilung.

Pflichtstrafe in Militärgerichten

Palästinenser, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, droht die Todesstrafe, die Richter in so einem Fall verhängen müssen. Das Urteil kann angefochten werden.

Im Falle einer Verurteilung soll die Todesstrafe binnen 90 Tagen durch Erhängen von einem Gefängniswärter vollstreckt werden.

Mann mit Brille und Krawatte in einem Sitzungssaal.
Legende: Ben-Gvir sprach im Vorfeld von dem wichtigsten Gesetzesentwurf der letzten Jahre. Keystone/ABIR SULTAN

Keine rückwirkende Anwendung

Vor zivilen Gerichten in Israel kann nach dem Gesetzentwurf eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden.

Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz aber etwa nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 im israelischen Grenzgebiet beteiligt waren.

Befürworter sprechen von Abschreckung

Ben-Gvir sprach zum Abschluss einer stundenlangen Debatte von einem historischen Moment der Gerechtigkeit. Jeder Terrorist müsse wissen, dass er Mord mit seinem Leben bezahlen werde. Das Gesetz werde dem israelischen Volk «den Stolz zurückbringen». Er warf der Europäischen Union vor, sie sehe es nicht gerne, dass Israel sich gegen Terrorismus verteidige.

Der Generalsekretär des Europarats reagierte derweil erschüttert auf die Billigung des neuen Gesetzes. Sie sei ein erheblicher zivilisatorischer Rückschritt, schrieb Alain Berset auf der Plattform X. Die Entscheidung entferne die, die sie getroffen hätten, vom Wertesystem des Europarats. Noch vor der Abstimmung hatten Menschenrechtsorganisationen zu einem Stopp des kontroversen Vorhabens aufgerufen. Die Länder Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich hatten in einer gemeinsamen Erklärung ihre «tiefe Besorgnis» geäussert.

Kritik am Gesetz auch in Israel

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Auch in Israel gab es Kritik an dem Gesetz. «Israel befindet sich mitten in einem Krieg, in dem es beansprucht, die demokratische und liberale Welt gegenüber den Kräften des Bösen im Iran und darüber hinaus zu vertreten», schrieb ein Kommentator der «Times of Israel». «Die Verabschiedung des Gesetzes gerade jetzt könnte Israel international erheblichen Schaden zufügen und seinem ohnehin zunehmend angeschlagenen Image schaden.»

Das israelische Demokratie-Institut kritisierte in einem Gutachten zu dem Gesetz, dass es die Richter im Militärgericht dazu zwinge, die Todesstrafe zu verhängen, und dass es ihnen die notwendige Einzelfallprüfung nehme. Es widerspreche den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Israels, weil es nur gegen Palästinenser gerichtet sei. Das Gesetz könne auch zu irreversiblem Justizfehlern führen und Israel international politisch schaden. Ausserdem helfe es nach Ansicht von Experten nicht effektiv im Kampf gegen Terror.

Keine Todesstrafe seit Eichmann-Hinrichtung

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Es gibt sie nur noch für bestimmte Fälle wie etwa Völkermord oder Verrat in Kriegszeiten.

Seit der Hinrichtung des NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 wurde keine von einem ordentlichen Gericht ausgesprochene Todesstrafe mehr vollstreckt.

SRF 4 News, 30.03.2026, 09:30 Uhr ; 

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