- Das israelische Parlament hat sich in einer Abstimmung für die Einführung der Todesstrafe für Terroristen ausgesprochen.
- Der Vorstoss der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir galt als höchst umstritten.
- Kritiker sehen die Gesetzesvorlage als rassistisch an, weil sie de facto nur Palästinenser betrifft.
- Über den Parlamentsbeschluss wird aller Wahrscheinlichkeit nach das Oberste Gericht Israels befinden müssen.
62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten für den höchst umstrittenen Vorstoss. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich.
Auch der rechtskonservative Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gab seine Stimme für den Vorstoss ab.
Der israelische Bürgerrechtsverband teilte mit, er habe beim höchsten Gericht des Landes Klage gegen das Gesetz eingereicht. Man werde mit aller Kraft dagegen und für Demokratie und Menschenrechte kämpfen. Der Vorstoss sei der bisher radikalste «Angriff dieser Regierung auf die Menschenrechte», hiess es in der Mitteilung.
Pflichtstrafe in Militärgerichten
Palästinenser, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, droht die Todesstrafe, die Richter in so einem Fall verhängen müssen. Das Urteil kann angefochten werden.
Im Falle einer Verurteilung soll die Todesstrafe binnen 90 Tagen durch Erhängen von einem Gefängniswärter vollstreckt werden.
Keine rückwirkende Anwendung
Vor zivilen Gerichten in Israel kann nach dem Gesetzentwurf eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden.
Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz aber etwa nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 im israelischen Grenzgebiet beteiligt waren.
Befürworter sprechen von Abschreckung
Ben-Gvir sprach zum Abschluss einer stundenlangen Debatte von einem historischen Moment der Gerechtigkeit. Jeder Terrorist müsse wissen, dass er Mord mit seinem Leben bezahlen werde. Das Gesetz werde dem israelischen Volk «den Stolz zurückbringen». Er warf der Europäischen Union vor, sie sehe es nicht gerne, dass Israel sich gegen Terrorismus verteidige.
Der Generalsekretär des Europarats reagierte derweil erschüttert auf die Billigung des neuen Gesetzes. Sie sei ein erheblicher zivilisatorischer Rückschritt, schrieb Alain Berset auf der Plattform X. Die Entscheidung entferne die, die sie getroffen hätten, vom Wertesystem des Europarats. Noch vor der Abstimmung hatten Menschenrechtsorganisationen zu einem Stopp des kontroversen Vorhabens aufgerufen. Die Länder Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich hatten in einer gemeinsamen Erklärung ihre «tiefe Besorgnis» geäussert.
Keine Todesstrafe seit Eichmann-Hinrichtung
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Es gibt sie nur noch für bestimmte Fälle wie etwa Völkermord oder Verrat in Kriegszeiten.
Seit der Hinrichtung des NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 wurde keine von einem ordentlichen Gericht ausgesprochene Todesstrafe mehr vollstreckt.