- Die von Japan angestrebte Aufhebung des Walfang-Verbots ist abgelehnt worden.
- Die wirtschaftliche Nutzung von Walbeständen soll nur noch im touristisch ausgerichteten Whale-Watching möglich sein.
- Für indigene Völker bleibt der traditionelle Walfang weiterhin erlaubt.
Mit 41 gegen 27 Stimmen entschied sich die Internationale Walfangkommission (IWC) gegen den japanischen Vorstoss zur Aufhebung des Walfang-Moratoriums.
Japan für kommerziellen Walfang
Japan hielt erstmals den Vorsitz in der Kommission an der Konferenz im brasilianischen Florianópolis. Der Inselstaat befürwortete die Wiedereinführung des kommerziellen Walfangs. Das Aussterben der grössten Meeressäugetiere sei kein aktuelles Risiko mehr, so die Begründung. Nach 32 Jahren Wahlfang-Moratorium, sei ein «nachhaltiger» Walfang wieder möglich.
Die Walfangkommission lehnt eine Wiedereinführung der kommerziellen Jagd jedoch ab. Sie möchte zu einem ständigen Schutz der weltweiten Walbestände übergehen. Die wirtschaftliche Nutzung von Walbeständen soll nur noch im touristisch ausgerichteten Whale-Watching möglich sein. So steht es in der «Florianópolis-Deklaration», welche am Donnerstag angenommen wurde.
Ureinwohner atmen auf
Mit 68 gegen 7 Stimmen wurden die Fangrechte für indigene Völker am Mittwoch (Ortszeit) verlängert. Die Jagd für den Eigenbedarf gilt aus Gründen der Tradition und der Ernährung für bestimmte indigene Gruppen. Vor allem Ureinwohner der Arktis in Alaska, Grönland und Russland leben vom traditionellen Walfang.
Entsprechend begrüsste ein Vertreter der Alaska Whaling Commission das Votum der IWC: «Es bedeutet viel für unser Volk – wir leben unter schwierigen Bedingungen.»
Umweltschützer zwiegespalten
Umweltschutzorganisationen freuen sich über den Entscheid, das kommerzielle Waljagd-Verbot nicht aufzuheben. Laut Arnulf Köhncke, Sprecher der Umweltstiftung WWF, gebe es keinen wirtschaftlichen Bedarf für Walfleisch. Japan sei mit seinem Antrag zu Recht gescheitert.
Befürchtet wird jedoch, dass Walfangnationen wie Japan, Norwegen und Island die Ausnahmeregelung für indigene Völker für ihre Zwecke nutzen könnten. Auch diese Länder argumentieren mit ihrer Tradition des Walfangs.