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Londoner Gerichtsurteil Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden

  • Der Londoner High Court hat entschieden, dass Wikileaks-Gründer Julian Assange vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden darf.
  • Am 20. Mai will das Gericht ein endgültiges Urteil fällen.
  • Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.

Durch das Londoner Urteil hat Julian Assange einen Aufschub erhalten. Demnach könnte seinem Antrag auf Berufung noch immer stattgegeben werden. Das Urteil nach einer zweitägigen Anhörung war mit grosser Spannung erwartet worden.

Abschliessende Entscheidung Ende Mai

Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäussert, er könne bei einer Ablehnung des Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden. Das ist nun vorerst abgewendet.

menge an Mikrofonen an Stäben sind auf eine Frau gerichtet, sie ist am Sprechen. Dahinter 7 weitere Personen, stehend.
Legende: Nach dem Aufschub des Entscheids, ob Assange nochmals Berufung gegen seine Auslieferung einlegen darf: Stella Assange spricht zu den Medien. REUTERS / Toby Melville

Doch Assange kämpft weiterhin zunächst nur darum, gegen die bereits beschlossene Auslieferung überhaupt juristisch noch einmal Widerspruch einlegen zu dürfen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, bliebe ihm nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag Assanges in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei Punkten hänge es aber davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen. Eine abschliessende Entscheidung soll bei einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden.

Keine Auslieferung bei Todesstrafe

Laut Gericht geht es konkret darum, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen kann und hierbei dieselben Rechte geniesst wie US-Staatsbürger.

Assange dürfe zudem nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft – er ist Australier – vorverurteilt werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass gegen Assange nicht die Todesstrafe verhängt werde.

Einigermassen überraschendes Urteil

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Bild Assanges auf einem Plakat.
Legende: Reuters/Tom Nicholson

«Das Urteil bringt eine überraschende Wende im Fall Assange», sagt SRF-Korrespondent Patrik Wülser in London. Auch Assanges Anwälte sprächen von einem «erstaunlichen» Entscheid. Über die Hintergründe lasse sich nur spekulieren. Immerhin: «Ein Grund dürfte der Gesundheitszustand von Assange sein.» Assanges Ehefrau habe kürzlich mitgeteilt, ihr Mann sei krank und suizidal. Deshalb würde er eine Auslieferung an die USA nicht überstehen. Und: «Für die britische Justiz wäre es ein arger Reputationsschaden, wenn Assange in den USA kein faires Verfahren erhalten würde – oder im schlimmsten Fall sogar hingerichtet würde», so der Korrespondent. Andererseits schliesse das Gericht eine Auslieferung an die USA aber auch nicht kategorisch aus, betont Wülser.

Washington wirft Assange vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen in Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Der Angeklagte sieht sich hingegen wegen einer journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt. Seine Unterstützer warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall, der schwerwiegende Folgen für den investigativen Journalismus haben könnte.

Seit fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis

Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.

Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.

SRF 4 News, 26.03.2024, 12 Uhr ; 

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