- Im Mordfall an einer 14-Jährigen in Deutschland kritisiert die irakische Regierung die Übergabe des irakischen Tatverdächtigen an Deutschland.
- Es gebe kein Abkommen über eine Auslieferung von Personen, nach denen gefahndet werde. Sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland hätten einen Rechtsverstoss begangen.
- Nach der Ermordung der 14-Jährigen war der Verdächtige in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak geflohen, wo er verhaftet wurde.
- Der Chef der deutschen Bundespolizei hat den irakischen Tatverdächtigen am Samstag persönlich zurück nach Deutschland überführt.
Das Aussenministerium in Bagdad verurteilt die Auslieferung. Einzig das Justizministerium der irakischen Zentralregierung sei befugt, gesuchte Personen zu übergeben. Deutschland hatte die kurdische Regionalregierung zuvor für ihr rasches Handeln gelobt.