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Ecclestone in München vor Gericht (unkomm.)
Aus News-Clip vom 05.08.2014.
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International Prozess gegen Formel-1-Chef nach Rekordzahlung eingestellt

Formel-1-Chef Bernie Ecclestone muss nicht ins Gefängnis. Der Prozess gegen ihn wird gegen die Zahlung von 100 Millionen Dollar eingestellt. Er kann damit Chef des globalen Rennsportzirkus bleiben.

Der Bestechungsprozess gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone wird gegen Zahlung der Rekordsumme von 100 Millionen Dollar eingestellt. Damit profitiert der 83-Jährige von einem Paragrafen, mit dessen Hilfe in Deutschland jedes Jahr zehntausende Verfahren eingestellt werden, um Gerichte zu entlasten.

Mit Blick auf das hohe Alter des Angeklagten von 83 Jahren, die lange Verfahrensdauer und andere mildernde Umstände sei die Einstellung gerechtfertigt, sagte auch die Staatsanwaltschaft.

Der ominöse Paragraf

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Der Paragraf 153a kommt bei kleinen Delikten zum Tragen, z. B. bei einer Parkplatz-Kollision – wo kein Prozess geführt werden soll, der Verursacher aber trotzdem eine Geldstrafe zahlt. Das Verfahren kann aber nur eingestellt werden, wenn der Beschuldigte nicht vorbestraft ist und es sich nur um ein Vergehen handelt, keine schwere Kriminalität.

Die Verteidiger und Ecclestone sind mit der Einstellung und der Geldauflage einverstanden. Ecclestone sicherte zu, das Geld innerhalb von einer Woche zu überweisen «Wären die Mittel in angemessener Zeit flüssig zu machen?», fragte der Vorsitzende Richter Peter Noll – und Ecclestone antwortete «Yes.»

Unschuldig und nicht vorbestraft

Grundsätzlich richtet sich die Höhe einer Geldauflage bei der Einstellung des Verfahrens nach der Vermögenslage des Angeklagten. Darum fällt sie bei Ecclestone mit umgerechnet fast 75 Millionen Euro deutlich höher aus als sonst üblich. Milliardär sei Ecclestone aber nicht, sagte der Richter nach Durchsicht der Unterlagen zu seinen Vermögensverhältnissen.

Nach der Einstellung ist der 83-Jährige offiziell unschuldig, nicht vorbestraft und kann weiter an der Spitze der Formel 1 bleiben, die er zu einem Milliardengeschäft aufgebaut hat und bis heute beherrscht. Im Falle einer Verurteilung wäre er seinen Job dort los gewesen.

Verdacht gegen Formel-1-Boss hatte sich nicht erhärtet

«Das ist kein Deal. Das hat mit Freikaufen nichts zu tun», betonte Ecclestones Anwalt Sven Thomas, der von einer «klaren Freispruchsoption» für seinen Mandanten sprach. Zudem stellte Thomas klar, «dass die Höhe der Auflage allein an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ausgerichtet ist und nicht im geringsten Schluss darauf zulässt, dass die Verurteilungswahrscheinlichkeit hier Anlass für die Höhe der Geldauflage war.»

Für die Argumentation des Ecclestone-Verteidigers spricht auch das Statement des Vorsitzenden Richters Peter Noll. Laut diesem hatte sich der Verdacht gegen Ecclestone während des Verfahrens «in wesentlichen Teilen» nicht erhärtet. Seine Sprecherin Andrea Titz ergänzte, dass «eine Verurteilung entsprechend dem Anklagevorwurf nicht überwiegend wahrscheinlich gewesen wäre».

Bestechungsgelder und Provisionen in Millionenhöhe

Der Formel-1-Chef musste sich seit Ende April wegen Bestechung eines Amtsträgers und Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall vor Gericht verantworten.

Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, dem ehemaligen BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld beim Besitzerwechsel der Rennserie gezahlt zu haben. Im Gegenzug kassierte er von der BayernLB eine Beraterprovision von 41 Millionen Dollar für seine Arbeit beim Formel-1-Verkauf.

Im Prozess ging es vor allem um die Fragen, wofür die Millionen flossen und ob Ecclestone wusste, dass die BayernLB eine staatliche Bank ist und Gribkowsky somit ein Amtsträger. Klare Antworten darauf gab es an vorangegangenen 20 Verhandlungstagen aber nicht.

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