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Rechter Terror in Halle Die Strafverfolger müssen schärfer vorgehen

Minutenlang versucht der bewaffnete Mann in Kampfmontur, in die Synagoge in Halle einzudringen – sich den Weg freizuschiessen. Im Kofferraum seines Fluchtautos: kiloweise Sprengstoff. Die jüdische Gemeinde entging nur knapp einem Blutbad. Es war die Tat eines Dilettanten. Das kann nicht beruhigen.

Zwei Menschen starben, Zufallsopfer. Das Motiv allerdings war nicht zufällig: Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremen und antisemitischen Motiv aus. Politiker äussern sich bestürzt, man müsse nun mit aller Härte gegen Rechtsextremismus vorgehen. Diese Forderungen sind nicht neu.

12'000 gewaltbereite Rechtsextreme

Rechtsextreme Gewalt sei eine ernstzunehmende Gefahr, sagte Horst Seehofer bereits Anfang Sommer, als klar wurde, dass hinter dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke ein Neonazi steckte. Hassparolen und Hetze im Netz müssten konsequenter verfolgt werden, betonte Seehofer damals wie heute, sie bildeten den Nährboden für solche Taten.

In Deutschland gibt es laut Behördenangaben 12´000 gewaltbereite Rechtsextreme. Sie scheinen kaum professionell vernetzt, es gibt weder klare Strukturen noch Befehle. Aber sie bewegen sich in einer digitalen Echokammer, die sie unterstützt und bejubelt, den Mörder von Walter Lübcke wie einen Helden feiert und die Opfer rechter Gewalt verhöhnt.

12´000 Männer, die darauf warten, zuzuschlagen. Die Todeslisten erstellen, um andere einzuschüchtern. Sie handeln ohne Anweisung – aber sie sind nicht alleine. Sie werden getragen von jenen, die genug haben vom sogenannten «Schuldkult», wie AfD-Ideologe Björn Höcke den Umgang Deutschlands mit seiner Rolle im Zweiten Weltkrieg nennt.

Die Stimmen, die der AfD eine Mitschuld geben an rechtsextremer Gewalt, wurden heute schnell laut. Wie bereits nach dem Mord an Walter Lübcke ist wieder die Rede von «Brandstiftung», von Mitverantwortung jener, die sich nicht scheuen, auch im braunen Sumpf nach jeder Stimme zu fischen.

Urteile müssen abschrecken

Viel stärker noch als der ausgestreckte moralische Zeigefinger könnte die eiserne Faust des Rechtsstaates wirken. Neonazis in den Reihen der Polizei, rassistische Beschimpfungen im Netz, Angriffe auf Ausländer oder Aufmärsche brauner Banden – dass darf nicht nur geächtet, sondern muss unmissverständlich geahndet werden.

Die Strafverfolgungsbehörden müssen schärfer vorgehen und Richter härtere Urteile fällen. Urteile, die abschrecken.

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