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Rechtsextreme in Deutschland Teilerfolg für rechtsextremes Magazin «Compact»

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot vorläufig auf – wegen Zweifeln an der Verhältnismässigkeit.

Das rechtsextreme «Compact»-Magazin darf unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen, nachdem es vom deutschen Innenministerium erst Mitte Juli verboten worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot im Eilverfahren auf und meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismässigkeit an. Die endgültige Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das von Chefredaktor Jürgen Elsässer geleitete Magazin am 16. Juli verboten, weil es ein «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» sei. Das Verbot sei ein Zeichen, das Deutschland auch gegen geistige Brandstifter vorgehe, die Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schürten und den demokratischen Staat überwinden wollten.

Compact.
Legende: Nach Durchsuchungen in «Compact»-Räumlichkeiten im Juli in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde das als rechtsextremistisch eingestufte Magazin verboten. Imago/Zuma Press Wire/Sachelle Babbar

«Compact» klagte in der Folge gegen das Verbot und reichte einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit ein. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden. Dabei seien «summarisch» die Erfolgsaussichten der Klage geprüft worden. Diese erschienen offen, teilt das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschliessend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund erfülle – sich also gegen die verfassungsmässige Ordnung richte.

Zweifel an prägender Wirkung

Laut Gericht lassen sich in den «Compact»-Veröffentlichungen zwar «Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde» erkennen. Aus vielen Beiträgen lasse sich auch «eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen» herauslesen.

Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, das «Compact»-Verbot mit Blick auf die Verhältnismässigkeit zu rechtfertigen. Das Verbot war in Deutschland auch ausserhalb der rechten Szene als Verstoss gegen die Pressefreiheit kritisiert worden. Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.

SRF 4 News, 14.08.2024, 15:00 Uhr ; 

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