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Ende Billigtarif: EU geht gegen Lohndumping vor
Aus HeuteMorgen vom 24.10.2017.
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Reform der Entsenderichtlinie EU will gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Die EU-Sozialminister haben sich auf schärfere Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping geeinigt. Die Schweiz wartet ab.

  • In der EU sollen schärfere Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping gelten. Darauf haben sich die Sozialminister der EU-Staaten in Luxemburg geeinigt.
  • Neu sollen entsandte ausländische EU-Bürger nicht mehr nur den Mindestlohn, sondern grundsätzlich gleich viel verdienen wie einheimische Arbeitskräfte.
  • Entsendungen werden auch erstmals EU-weit befristet. Sie sollen künftig in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern.
  • Mit den Massnahmen will die EU die sogenannte Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 erneuern. Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen sie noch absegnen.

Es geht um rund zwei Millionen Beschäftigte in der EU, die für ihre Arbeitgeber im Ausland arbeiten – vor allem in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder in Pflegeberufen. Viele von ihnen verdienen bis zur Hälfte weniger als ihre einheimischen Kollegen.

Widerstand aus Osteuropa

Die geltende Entsenderichtlinie der EU enthalte viele Löcher. Dieser Meinung ist selbst die EU-Kommission schon länger. Ihr Vorschlag zur Revision der Richtlinie, die den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» durchsetzen sollte, blieb lange blockiert.

Vor allem osteuropäische EU-Länder widersetzten sich. Tiefere Löhne und Sozialleistungen seien ein Konkurrenzvorteil, die westliche Länder wollten ihren Arbeitsmarkt abschotten, lautete ihre Begründung.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Aus Tagesschau vom 24.10.2017.
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Nun haben sich die Sozialminister der EU nach langen Auseinandersetzungen auf einen Kompromiss verständigt. Künftig sollen entsandte Arbeitnehmer nicht nur den Mindestlohn des Gastlandes erhalten, sondern auch alle Zulagen.

Auch die Zeit einer Entsendung wird befristet. Das Transportgewerbe bleibt allerdings zunächst von der Reform ausgenommen und soll eigene Regeln bekommen.

Schweiz wartet auf definitiven Beschluss

Im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird zwar auf die Entsenderichtlinie verwiesen. Dennoch müsse die Schweiz eine Verschärfung der Richtlinie «nicht automatisch übernehmen», teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit.

Zur Frage, ob die von der EU geplante Verschärfung im Sinne der Schweiz ist, will sich das Seco nicht äussern: «Noch hat die EU ja nichts Definitives beschlossen.» Die Schweiz hatte 2004 im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit flankierende Massnahmen eingeführt, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Anfang 2016 wehrten sich jedoch Arbeitgeber- und Gewerbekreise gegen eine Verschärfung dieser Massnahmen.

Fragen an Thomas Geiser, Experte für Arbeitsrecht

Fragen an Thomas Geiser, Experte für Arbeitsrecht
SRF News: Was bedeutet die Reform der Entsendungsrichtlinie für die Schweiz?
Thomas Geiser: In erster Linie relativ wenig. Es kann gewissen Einfluss haben, wenn ein schweizerisches Unternehmen Arbeitnehmer ins europäische Ausland entsendet, hat aber erst mal keinerlei Auswirkungen auf Entsendungen aus Europa in die Schweiz. Wir sind nicht an die europäische Gesetzgebung gebunden, sondern an die bilateralen Verträge und das interne schweizerische Recht. Die Frage, die sich stellt, ist, wie weit man dieses Gesetz anpassen will. Das nennt man autonomen Nachvollzug.

Eine allfällige Änderung würde dann also den gesamten schweizerischen politischen Prozess durchlaufen?
Genau. Solche Anpassungen sind schwer vorstellbar. Es geht eigentlich um einen erhöhten Sozialschutz. Die Linke hat flankierende Massnahmen eigentlich immer befürwortet, um die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen zu lassen. Auf bürgerlicher Seite war man immer gegen flankierende Massnahmen. Mit der Masseneinwanderungsinitiative und den dort geforderten Kontingenten und dem Inländervorrang haben die Bürgerlichen aber genau solche flankierenden Massnahmen gefordert und eingeführt. Es gibt also eine gewisse Widersprüchlichkeit und eine Verschärfung ist durchaus möglich.

Mindeststandard heute

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Die Entsenderichtlinie von 1996 regelt den Einsatz von Beschäftigten über Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern. Schon jetzt sind Mindeststandards vorgeschrieben, etwa die Zahlung des Mindestlohns. Doch fehlen oft übliche Gehaltsbestandtteile wie Zulagen oder Prämien.

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