- In der EU sollen schärfere Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping gelten. Darauf haben sich die Sozialminister der EU-Staaten in Luxemburg geeinigt.
- Neu sollen entsandte ausländische EU-Bürger nicht mehr nur den Mindestlohn, sondern grundsätzlich gleich viel verdienen wie einheimische Arbeitskräfte.
- Entsendungen werden auch erstmals EU-weit befristet. Sie sollen künftig in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern.
- Mit den Massnahmen will die EU die sogenannte Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 erneuern. Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen sie noch absegnen.
Es geht um rund zwei Millionen Beschäftigte in der EU, die für ihre Arbeitgeber im Ausland arbeiten – vor allem in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder in Pflegeberufen. Viele von ihnen verdienen bis zur Hälfte weniger als ihre einheimischen Kollegen.
Widerstand aus Osteuropa
Die geltende Entsenderichtlinie der EU enthalte viele Löcher. Dieser Meinung ist selbst die EU-Kommission schon länger. Ihr Vorschlag zur Revision der Richtlinie, die den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» durchsetzen sollte, blieb lange blockiert.
Vor allem osteuropäische EU-Länder widersetzten sich. Tiefere Löhne und Sozialleistungen seien ein Konkurrenzvorteil, die westliche Länder wollten ihren Arbeitsmarkt abschotten, lautete ihre Begründung.
Nun haben sich die Sozialminister der EU nach langen Auseinandersetzungen auf einen Kompromiss verständigt. Künftig sollen entsandte Arbeitnehmer nicht nur den Mindestlohn des Gastlandes erhalten, sondern auch alle Zulagen.
Auch die Zeit einer Entsendung wird befristet. Das Transportgewerbe bleibt allerdings zunächst von der Reform ausgenommen und soll eigene Regeln bekommen.
Schweiz wartet auf definitiven Beschluss
Im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird zwar auf die Entsenderichtlinie verwiesen. Dennoch müsse die Schweiz eine Verschärfung der Richtlinie «nicht automatisch übernehmen», teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit.
Zur Frage, ob die von der EU geplante Verschärfung im Sinne der Schweiz ist, will sich das Seco nicht äussern: «Noch hat die EU ja nichts Definitives beschlossen.» Die Schweiz hatte 2004 im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit flankierende Massnahmen eingeführt, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Anfang 2016 wehrten sich jedoch Arbeitgeber- und Gewerbekreise gegen eine Verschärfung dieser Massnahmen.