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International Regeln für das Geschäft mit Waffen: Eine Frage der Zeit

Mit dem Kauf und Verkauf konventioneller Waffen werden jährlich 70 Milliarden Franken umgesetzt. Ausgerechnet für dieses Riesengeschäft gab es bisher keine internationale Regeln. Das soll sich bald ändern.

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Das Uno-Waffenhandelsabkommen ist historisch.
aus Echo der Zeit vom 28.03.2013.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 16 Sekunden.

Dem Import und Export von Waffen Grenzen zu setzen, ist ein altes Anliegen. Mehr als hundert Nichtregierungs-Organisationen (NGO) kämpfen seit langem für einen Waffenhandelsvertrag, darunter Amnesty International und das Internationale Rote Kreuz (IKRK). Bisher allerdings vergeblich. Zwar gibt es für Waffen zur atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtung längst strenge Vorschriften. Doch Flugzeuge, Kriegsschiffe, Panzer, Raketen oder Gewehre konnten bisher völlig frei gehandelt werden.

Einspruch von Iran, Syrien und Nordkorea

Vertreter der 193 UNO-Mitgliedstaaten waren am 18. März in New York zusammengetreten, um einen Vertrag auszuhandeln, der auch die Geschäfte mit konventionellen Waffen regelt. Donnerstagnacht ist der Vertragsentwurf jedoch am Einspruch Irans, Syriens und Nordkoreas gescheitert. Um ihn zu verabschieden hätte es Einstimmigkeit gebraucht. 

Doch damit ist der Vertrag nicht vom Tisch. Er wird nun wohl schon nächste Woche an die UNO-Generalversammlung weitergeleitet. Dort ist ihm eine überwältigende Zustimmung garantiert – eine Zweidrittelmehrheit würde reichen. Allerdings sind Resolutionen der Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend.

Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen

Der Vertragsentwurf sei ein grosser Schritt, sagt Erwin Bollinger gegenüber Radio SRF. Er leitete die Schweizer Delegation an der UNO-Konferenz in New York. Seit Jahrzehnten sei man darum bemüht, Standards für den weltweiten Waffenhandel festzulegen. Bisher sei es nicht gelungen. Den vorliegenden Vertragsentwurf bezeichnet Bollinger nun als «Durchbruch». Erstmals werde die Erlaubnis, Waffen zu kaufen an die Menschenrechte und das Kriegsvölkerrechts geknüpft. «Ein Waffengeschäft ist nicht mehr erlaubt, wenn es zum Beispiel das humanitäre Völkerrecht verletzt.»

Wegen der nationalen Ratifizierungsverfahren wird es noch einige Zeit dauern, bis der Waffenhandelsvertrag in Kraft tritt. Doch dann werden beispielsweise bisher noch völlig legale Waffenexporte an das syrische Regime oder an die Rebellen illegal. Denn beide Akteure verletzten Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, sagt Amnesty-Waffenhandelsexperte Brian Wood.

Entwurf mit einigen Schwächen

Das jetzt vorliegende Abkommen ist weitaus griffiger als frühere Entwürfe. Das anerkennen die NGO, ebenso europäische, lateinamerikanische und afrikanische Länder, die sich in den Verhandlungen stark engagierten.

Aber einige Schwächen bleiben: So werden gewisse Waffengattungen, etwa Kampfdrohnen oder Handgranaten, nicht ausdrücklich genannt. Die Bestimmungen über Munitionslieferungen sind eher weich: Künftig muss zwar jedes Land über seine Waffenimporte und -exporte Rechenschaft ablegen. Das muss es jedoch nur gegenüber der UNO und anderen Staaten tun, und nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Konkrete Strafandrohungen fehlen vorläufig ganz.

Immerhin: Grosse Waffenverkäufer, die sich lange gegen ein Abkommen sträubten, also die USA, China oder Russland, sind nun an Bord. Wobei die Ratifizierung in Washington kein Kinderspiel sein wird. (nab)

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