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Cameron mit geschlossenen Augen, daneben undeutlich weitere Menschen.
Legende: Erleichterung bei Premier Cameron. Er kämpft für einen Verbleib Grossbritanniens in der EU. Reuters
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International Rückenwind aus Strassburg für Cameron

Grossbritannien darf EU-Bürgern ohne Aufenthaltsrecht Kindergeldzahlungen verweigern. Zwar sei dies eine mittelbare Diskriminierung, urteilt der Europäische Gerichtshof. Doch sie sei durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Staatsfinanzen zu schützen. Premier Cameron darf aufatmen.

London darf Einwanderern aus der EU Kindergeld und Steuerabzüge für Kinder verwehren, wenn sie kein Aufenthaltsrecht im Land haben. Das hat der europäische Gerichtshof entschieden. Der EU-Gerichtshof schreibt zwar, dadurch könne es zu einer Ungleichbehandlung kommen. Das sei aber legitim, wenn es darum gehe, die Staatfinanzen zu schützen. Damit stellt sich das EU-Gericht gegen die EU-Kommission.

Nicht immer Sozialleistungen

Zahlreiche nicht-britische EU-Bürger hatten sich in Brüssel darüber beschwert, dass sie in Grossbritannien kein Kindergeld erhielten. Die Brüsseler Behörde klagte daraufhin gegen des Vereinigte Königreich wegen vermeintlicher EU-Vertragsverletzungen.

Nun stellt der Strassburger Gerichtshof aber fest, dass die entsprechende EU-Verordnung kein gemeinsames Sozialsystem schaffe, sondern nationale Systeme bestehen lasse. Daher könne die Zahlung von Sozialleistungen an Erwerbslose von einer gültigen Aufenthaltserlaubnis abhängig gemacht werden.

Brexit-Befürworter derzeit vorn

«Cameron wird zweifellos erleichtert sein, dass ihm das Gericht nicht in den Rücken gefallen ist», sagt SRF-Grossbritannien-Korrespondent Martin Alioth. Der Premier dürfe gemäss dem Urteil weiterhin behaupten, er habe mit Brüssel ausgehandelt, dass der britische Staat den Sozialtourismus energischer bekämpfen dürfe.

Zwar betreffe das EU-Gerichtsurteil nur jene EU-Bürger, die zwar in Grossbritannien wohnen, dort aber nicht arbeiten. «Doch im Moment ist Cameron für jede Rückenstärkung dankbar», so Alioth weiter. Denn gleich mehrere neue Umfragen kämen zum Schluss, dass derzeit die Brexit-Befürworter in Front liegen. Am 23. Juni stimmen die Briten darüber ab, ob sie in der EU bleiben oder austreten wollen.

Hoffen auf die Vorsicht der Bürger

Das pro-EU-Lager Camerons hoffe jetzt, dass der derzeitige Vorsprung der EU-Gegner einem gewissen Übermut der Stimmbürger geschuldet sei, so der Korrespondent. In den verbleibenden neun Tagen bis zur Abstimmung könne sich das aber wieder ändern und die Stimmung wieder etwas vorsichtiger und konservativer werden, sich also gegen einen Bruch mit der EU wenden. «Auch ich neige derzeit dazu, diese Erwartung zu teilen», so Alioth.

Audio
Der Europäische Gerichtshof fällt Cameron nicht in den Rücken
aus Rendez-vous vom 14.06.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 28 Sekunden.

Der britische Premierminister David Cameron hatte bereits im Frühjahr bei einem EU-Gipfel in Brüssel eine Art Notbremse für Sozialleistungen an EU-Ausländer ausgehandelt. Ergänzende Sozialleistungen werden von London demnach künftig nur noch an jene EU-Ausländer bezahlt, die bereits vier Jahre in Grossbritannien arbeiten. Diese Regelung greift aber nur im Falle eines ungewöhnlich starken Zuzugs von Bürgern aus den EU-Staaten – und nur, falls das Königreich in der EU bleibt.

Einschätzung von EU-Korrespondent Oliver Washington:

«Es ist wohl kein Zufall, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gerade jetzt, eine gute Woche vor der Brexit-Abstimmung, veröffentlicht wurde. Das Gericht war und ist ein Motor der europäischen Integration. Deshalb hätten die Richter die Veröffentlichung des Urteils wohl auf ein Datum nach dem 23. Juni verschoben, falls sie zu einem Urteil gekommen wären, das den Brexit-Befürwortern in die Hände gespielt hätte.»

EU-Aufenthaltsrecht

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Grundsätzlich hat jeder EU-Bürger das Recht, sich in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Doch das Aufenthaltsrecht ist an Bedingungen geknüpft: Nicht-Erwerbstätige müssen über genügend Vermögen verfügen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ausserdem müssen sie krankenversichert sein. Damit soll Sozialtourismus verhindert werden.

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