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International Rückschlag für Uber in Italien

Wegen «unlauteren Wettbewerbs» hat ein italienisches Gericht die Nutzung von Uber Pop im ganzen Land untersagt. Italien ist damit bei weitem kein Einzelfall. Auch in anderen Staaten hat der private Taxidienst rechtliche Probleme bekommen.

Der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber darf seinen Dienst UberPop auch in Italien nicht mehr anbieten. Auf Ersuchen mailändischer Taxifahrer hat ein italienisches Gericht die Benutzung dieser Funktion der Mitfahr-App landesweit verboten.

Uber Pop im Visier

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Betroffen vom Urteil ist der Dienst Uber Pop, über den Privatpersonen mittels einer Smartphone-App zahlungswillige Mitfahrer finden können. Den Dienst Uber Black, der Chauffeure mit Lizenz vermittelt, darf das kalifornische Unternehmen weiter anbieten.

Das Urteil könne verhindern, dass Fahrer ohne Taxi-Lizenz traditionelle Unternehmen preislich unterbieten, berichtete ein Taxifahrerverband. Es handle sich um «unlauteren Wettbewerb», urteilte das Gericht.

Gerichtsfälle auch in anderen Ländern

Die US-Firma Uber, die Fahrgäste unter anderem an private Fahrer ohne Lizenz vermittelt, ist in 58 Ländern weltweit aktiv. Weil sie etablierten Taxibetreibern Konkurrenz macht, musste sie sich unter anderem auch schon in Frankreich und Deutschland vor Gericht verantworten. In Deutschland kündigte Uber erst kürzlich an, komplett auf ein neues Angebot umzustellen und mit UberX alle bestehenden Regulierungsvorschriften einzuhalten.

Bereits verboten ist Uber beispielsweise in Frankreich, Spanien, China oder in weiten Teilen Australiens.

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