Die Vorwürfe wogen schwer. Sex mit Minderjährigen an wilden Partys, den so genannten «Bunga-Bunga-Partys», warfen die Staatsanwälte Silvio Berlusconi vor. Und zu alledem auch noch Amtsmissbrauch.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die heute 21 Jahre alte Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby. Mit ihr soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben. Der
77-Jährige bezeichnete sich jedoch stets als unschuldig.
Urteil noch nicht abschliessend
Vor ziemlich genau einem Jahr hatte ein Gericht das erstinstanzliches Urteil gefällt. Für den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten ein Fiasko – zu sieben Jahren Haft verurteilten ihn die Richter. Und nicht nur das: Sie verboten ihm auch noch, jemals wieder ein öffentliches Amt anzunehmen.
Dieses Urteil hat die zweite Instanz nun gekippt. Der Amtsmissbrauch habe nicht stattgefunden; den Sex mit minderjährigen Prostituierten sahen die Richter nicht als Straftat an.
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein, muss sich das höchste italienische Gericht, der Kassationsgerichtshof in Rom, mit dem Fall befassen.
«Endlich die Wahrheit!»
Bei den Anwälten und Anhängern Berlusconis ist die Freude riesig. «Dieser Freispruch hat meine rosigsten Erwartungen übertroffen», kommentierte Berlusconis Verteidiger Franco Coppi. Daniela Santanche, eine Parlamentarierin von Berlusconis konservativer Oppositionspartei Forza Italia, meinte: «Endlich die Wahrheit. Schade, dass all die Lügen um Berlusconi die politische Geschichte unseres Landes geändert haben!»
Kritisch zeigten sich Berlusconis politische Rivalen. «Von sieben Jahren auf Null beim Berufungsprozess. Berlusconi schneidet noch besser ab als Deutschland gegen Brasilien bei der Fussball-WM», kommentierte ein Parlamentarier der oppositionellen Fünf-Sterne-Bewegung von Beppe Grillo,.
Berlusconi war beim Sozialdienst
Berlusconi hat seinen Triumph indes nicht im Gericht erlebt. Der ehemalige «Cavaliere» leistet am Freitag seinen wöchentlichen Sozialdienst in einem Altersheim bei Mailand.
Dazu hatte ihn ein Gericht im so genannten «Mediaset-Prozess» wegen Steuerbetrug verurteilt – neben einer Haftstrafte von vier Jahren, die später allerdings auf noch ein Jahr reduziert wurde. Auch das Ämterverbot für zwei Jahre, das im Mediaset-Prozess verhängt wurde, bleibt weiter bestehen.
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