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International Spanien muss ETA-Terroristin freilassen

Die spanische Praxis des Strafvollzugs für Terroristen ist illegal. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Konsequenz: Eine ETA-Terroristin muss sofort freigelassen werden. Dutzende weitere ETA-Mitglieder könnten ebenfalls freikommen.

Spanien muss in Strassburg eine herbe Niederlage einstecken: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärt die spanische Praxis des Strafvollzugs für Terroristen für illegal. Deshalb muss eine inhaftierte Terroristin der baskischen Untergrundorganisation ETA «so schnell wie möglich» freilassen werden.

Die Parot-Doktrin

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Mit der sogenannten Parot-Doktrin werden Haftverkürzungen nicht mehr auf die Höchststrafe von 30 Jahren angerechnet, sondern auf die Gesamtstrafe. Im Falle Del Ríos sind dies mehr als 3000 Jahre.

Spanien führte diese Praxis ein, nachdem ein ebenfalls zu 3000 Jahren Haft verurteilter ETA-Terrorist nach weniger als 20 Jahren freigelassen worden war.

Die 55-jährige Inés del Río war wegen 23 Morden zu mehr als 3000 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hätte 2008 freigelassen werden sollen – nach absitzen der Höchststrafe von 30 Jahren. Doch ihre Entlassung wurde nach einer 2006 geänderten Verwaltungspraxis, der sogenannten Parot-Doktrin, auf 2017 verschoben.

Diese nachträgliche Verlängerung der zu verbüssenden Haftzeit bemängelt der EGMR. Sie verstosse gegen das Prinzip der Menschenrechtskonvention «keine Strafe ohne Gesetz». Deshalb wurde der Terroristin, wie bereits in einem ersten Urteil 2012, eine Entschädigung von 30‘000 Euro zugesprochen. Spanien hatte empört darauf reagiert und dagegen Berufung eingelegt.

Nun ist der Entscheid des EGMR definitiv, Berufung dagegen ist nicht möglich. Die Mitgliedsstaaten der Menschenrechtskonvention sind verpflichtet, die Urteile des EGMR zu befolgen.

Justizminister zeigt sich kämpferisch

Ein schwerer Schlag für Spanien. Die spanische Regierung hatte die Strafvollzugsregelung als ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die ETA bezeichnet.

Die spanische Justiz muss nun möglicherweise weitere ETA-Terroristen und Schwerverbrecher aus der Haft entlassen. Ihre Fälle sind ähnlich gelagert. Offizielle Zahlen, wie viele Strafgefangene in einer ähnlichen Lage sind wie die Terroristin, liegen nicht vor. Spanische Medien berichten: Bei einer Aufhebung der Parot-Doktrin müssten 61 ETA-Terroristen und Schwerverbrecher in nächster Zeit freigelassen werden und 76 weitere in den kommenden Jahren.

Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón zeigt sich nach dem Urteil weiter kämpferisch: Das Urteil bedeute nicht automatisch die Freilassung von ETA-Terroristen. «Die zuständigen Gerichte werden jeden einzelnen Fall prüfen. Die Entscheidung (über mögliche Freilassungen) liegt nicht bei den Politikern, sondern bei der Justiz.»

Audio
Europäischer Gerichtshof verfügt Freilassung von ETA-Terroristin
aus Echo der Zeit vom 21.10.2013. Bild: Reuters
abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.

Hinterbliebene von Opfern des ETA-Terrors bezeichneten das Urteil als eine «Schande». Dagegen begrüssten zahlreiche Organisationen im Baskenland die Entscheidung. Sie sahen darin eine Chance, in der Region zur einer endgültigen Friedensregelung zu gelangen. Die ETA hatte vor zwei Jahren einen definitiven Gewaltverzicht erklärt und seither keine Anschläge mehr verübt. Allerdings gab sie ihr Waffenarsenal nicht ab.

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