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Ausnahmezustand in der Türkei
Aus Tagesschau vom 21.07.2016.
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International Türkei setzt Menschenrechts-Konvention teilweise aus

Der türkische Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus verweist auf den Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser erlaubt in Kriegs- und Notsituationen entsprechende Einschränkungen.

Die Türkei setzt nach der Verhängung des Ausnahmezustands die Europäische Menschenrechtskonvention Medienberichten zufolge teilweise aus.

Präsident Recep Tayyip Erdogan wandte sich noch in der Nacht auf Donnerstag ans Volk: «Habt keine Sorge. Es wird im Ausnahmezustand definitiv keine Einschränkungen geben. Dafür garantieren wir. Wir werden von der Demokratie keinen Schritt abweichen.»

-KVize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus verwies auf Artikel 15 der Konvention, der einen solchen Schritt in Kriegs- oder Notstandszeiten mit Einschränkungen erlaubt. Laut der Zeitung «Hürriyet» sagte er: «Unser Ziel ist es, den Ausnahmezustand so kurz wie möglich zu halten.» Er hoffe, dass er bereits nach einem bis eineinhalb Monaten wieder aufgehoben werden könne – statt ihn drei Monate lang fortdauern zu lassen.

Kurtulmus sicherte aber zu: «Dass Versammlungen und Demonstrationen verboten werden und Menschen nachts nicht auf die Strasse gehen dürfen oder dergleichen, wird es niemals geben. Das kann ich für die gesamte Türkei sagen. Bei den Grundrechten werden keine Einschnitte gemacht.»

Erdogan kann sich auf das Parlament verlassen

Das Parlament billigte den Ausnahmezustand am Nachmittag auch mit Stimmen aus der Opposition. 346 der 550 Abgeordneten stimmten der Massnahme zu, wie Parlamentspräsident Ismail Kahraman mitteilte. Unter dem Ausnahmezustand können die Behörden beispielsweise Ausgangssperren verhängen, Versammlungen untersagen und Medienberichterstattung zensieren oder verbieten.

Staatspräsident Erdogan kann so weitgehend per Dekret regieren, denn seine präsidialen Erlasse haben Gesetzeskraft. Zwar müssen sie noch am gleichen Tag vom Parlament gebilligt werden. Angesichts der Mehrheit von Erdogans Partei AKP im Parlament gilt die Bestätigung aber als Formsache.

Bestimmte Grundrechte können nicht ausgesetzt werden

Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte als Begründung für den Ausnahmezustand angegeben, effektiver gegen Anhänger des Predigers Fethullah Gülen im Staatsdienst vorgehen zu können. Diesen bezichtigt er, Drahtzieher des Putschversuches zu sein.

In der Konvention ist die Aussetzung bestimmter Grundrechte nicht möglich, etwa das Recht auf Leben. Das Recht auf Leben ist auch nach der türkischen Verfassung nicht vom Ausnahmezustand berührt.

Der Europarat bestätigte, dass Ankara den Generalsekretär über die Aussetzung der Menschenrechtskonvention nach Artikel 15 informiert habe. Auch Frankreich hat die Menschenrechtskonvention nach den Anschlägen von Paris teilweise ausgesetzt, ebenso wie die Regierung in Kiew wegen der Gewalt in der Ostukraine.

Opposition warnt vor Alleinherrschaft

Die Opposition warnte nach der Ausrufung des Ausnahmezustands vor einer Alleinherrschaft Erdogans. Der Putschversuch biete ihm eine Gelegenheit, alle Gegner der Regierung auszuschalten und die demokratischen Rechte und Freiheiten weiter einzuschränken, kritisierte die pro-kurdische Partei HDP.

Auch die grösste Oppositionspartei CHP verurteilte den Ausnahmezustand. «Das war Illoyalität, Undank und ein ziviler Putsch gegen das Parlament», sagte CHP-Fraktionschef Özgür Özel, bevor das Parlament über den Ausnahmezustand diskutierte.

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Ausland reagiert mit Bedenken

Österreich äusserte bislang am deutlichsten seine Bedenken zum Ausnahmezustand und bestellte den türkischen Botschafter ins Ministerium für Europa und Äusseres. US-Präsident Barack Obama mahnte zur Einhaltung in der Verfassung festgeschriebener Rechte. Deutschlands Aussenminister Frank-Walter Steinmeier forderte die Türkei auf, den Ausnahmezustand möglichst kurz zu halten.

Die EU-Kommission drängte die Türkei auf die Einhaltung der Gesetze. Entsprechend äusserten sich in einer Stellungnahme die EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini und Johannes Hahn, EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik.

Die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte am Mittwoch, die Türkei sei wie die Schweiz Mitglied des Europarats und habe sich somit zur Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet. «Ich bin in grosser Sorge, ob die Türkei das gewährleisten kann, wenn Richter und Staatsanwälte in grosser Zahl entlassen und verhaftet werden», sagte Sommaruga.

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