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Handel mit den USA USA: Schon wieder Zölle gegen die Schweiz – ist das legal?

Die wichtigsten Antworten, die sich in Zusammenhang mit der neusten Zollandrohung der USA ergeben.

Die Regierung von Präsident Donald Trump hat neue Zölle gegen rund 60 Handelspartner vorgeschlagen, darunter auch die Schweiz. Die wichtigsten Fragen und Antworten der neuen Zollstreit-Runde.

Zölle auf Schweizer Produkte, die in die USA eingeführt werden

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Das gilt zurzeit: Dazu scheibt das Seco, nach der Aufhebung der länderspezifischen Zusatzzölle durch den Obersten Gerichtshof der USA führte der amerikanische Präsident einen neuen pauschalen Zusatzzoll von 10 Prozent auf anderer gesetzlicher Grundlage ein. Dieser pauschale Zusatzzoll wird gegenüber allen Handelspartnern und zusätzlich zu den geltenden Most Favored Nation-Zöllen (MFN) erhoben. Bestimmte Produkte gemäss Annex II des Exekutivdekrets bleiben von den Zusatzzöllen ausgenommen. Bestehende sektorielle Zusatzzölle sind weiterhin fällig. Neu werden ab dem 31. Juli 2026 Zusatzzölle unter Section 232 auf Pharmaprodukte erhoben.

Was wäre der neue Zollsatz? Stand heute würde Ende Juli ein Zollsatz von 12.5 Prozent eingeführt werden, plus MFN. Das Maximum liegt bei 15 Prozent, inklusive MFN.

Manfred Elsig von der Uni Bern weist aber darauf hin, dass es immer noch Ausnahmen oder höhere Zölle für bestimmte Produkte geben kann.

Mit welcher Rechtsgrundlage wollen die USA neue Zölle gegen die Schweiz verhängen? Wie der Oberste Gerichtshof der USA im Februar entschieden hat, darf sich US-Präsident Donald Trump nicht auf ein Notstandsgesetz stützen, um neue Zölle zu verhängen, da die Verhängung von Zöllen grundsätzlich in die Zuständigkeit des US-Kongresses falle. Manfred Elsig, Professor für Internationale Beziehungen und Direktor des World Trade Institutes der Universität Bern, sagt dazu: «Trump macht, was er will, aber es kommt nicht überraschend. US-Finanzminister Scott Bessent hat gleich nach dem Entscheid des Gerichtshofes angekündigt, eine andere Rechtsgrundlage zu nutzen, vor allem Sektion 301 des Handelsgesetzes von 1974.»

Was ist Sektion 301 des US-Handelsgesetzes von 1974?

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Sektion 301 benennt mögliche unfaire Praktiken von Handelspartnern, welche angeprangert werden und dann meist auch mit Zöllen bestraft werden. Die Idee ist, dass diese Zölle zeitlich begrenzt sind.

Dazu finden Untersuchungen, Gespräche mit ausländischen Regierungen und eine öffentliche Konsultation statt. Der vorliegende Untersuchungsbericht wirft der Schweiz vor, zu den 54 Volkswirtschaften zu gehören, die aus Sicht der USA kein ausdrückliches Importverbot für Produkte, die aus Zwangsarbeit stammen, vorweisen. Für diese Länder schlägt Washington zusätzliche Zölle von 12.5 Prozent vor.

Wieso brauchen die USA eine neue Rechtsgrundlage für die Zölle? SRF-Wirtschaftsredaktor Damian Rast fasst es zusammen: «Die aktuelle Grundlage für die 10-Prozent-Zölle, die die USA auf Schweizer Produkte erheben, läuft im Juli aus. Deshalb sucht die Trump-Regierung nach einer neuen Begründung, um Zölle erheben zu können.» Rast hält die Begründung mit der Zwangsarbeit für einen Vorwand. Gegenüber SRF hat der Wirtschaftsverband Swissmem diesen Grund als «absurd» bezeichnet. Auch Economiesuisse hält die Vorwürfe für unbegründet.

Parmelin: «Suchen Lösung, die beide Parteien zufriedenstellt»

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Gegenüber SRF erklärt Bundespräsident Guy Parmelin, er habe beim Treffen mit den US-Delegierten über die neuen Zölle gesprochen. Die Schweiz könne an amerikanischen Anhörungen teilnehmen oder schriftlich Stellung nehmen. «Wir haben auch vereinbart, dass wir eine gemeinsame Lösung suchen werden, die beide Parteien zufriedenstellt», so der Bundespräsident.

Die Schweiz tue genug gegen Zwangsarbeit. Aber es gebe vielleicht eine unterschiedliche Einschätzung dessen, was konkret getan werde und dessen, was von der Schweiz gegen aussen erklärt werde. Man habe in einer schriftlichen Stellungnahme erklärt, was die Schweiz konkret gegen Zwangsarbeit tue. «Und wir haben mit den amerikanischen Handelsdelegierten besprochen, was konkret erwartet wird.» Ob etwa eine Erklärung reiche oder Gesetzesänderungen erwartet werden.

Ist diese neue Rechtsgrundlage legal? Dies kann nicht abschliessend beantwortet werden. Manfred Elsig vom World Trade Institut der Uni Bern weist darauf hin, dass dies wohl wieder der Supreme Court der USA entscheiden werde. Laut Elsig stellen sich drei Fragen:

  • Non-Delegation-Doctrine: Gibt es ein konstitutionelles Problem aufgrund der Gewaltentrennung?
  • Major-Question-Doctrine: Hat die Administration die Autorität richtig interpretiert und umgesetzt?
  • Umsetzung des Status: Gab es Verfahrensfehler, wurde willkürlich gehandelt?

Die grössten Chancen, dass ein Gericht die Zölle für ungültig erklären könnte, sähen Experten beim letzten Punkt, so Elsig. In der Vergangenheit sind die Untersuchungen auf einzelne Produkte/Sektoren und Länder angewandt worden. Diesmal machen die USA einen Rundumschlag.

Person im Anzug im Freien, spricht.
Legende: Keystone/Jacquelyn Martin

Rahul Sahgal, der Chef der Handelskammer Schweiz‑USA, geht hingegen davon aus, dass diese neue Rechtsgrundlage Bestand haben wird. Er sagt: «Die Administration Trump ist darauf bedacht, die US-Gesetze einzuhalten, weil sie nicht noch einmal vom Supreme Court abgestraft werden will. Deshalb wird der Schweiz auch die gesetzlich geforderte Frist von 30 Tagen, in der sie ihre Meinung dazu äussern kann, zugestanden.»

Was ist mit den Verhandlungen?

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Die Verhandlungen, die Bundespräsident Guy Parmelin mit den USA wegen der Zölle führt, laufen parallel dazu weiter.

Sind die neuen Zölle definitiv beschlossen? Nein. Bis Anfang Juli läuft in den USA noch die Konsultation. Anschliessend sind öffentliche Anhörungen vorgesehen. Neben den Vorwürfen, dass die Schweiz die Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit nicht genügend bekämpfe, liegt auch der Vorwurf der Überkapazitäten vor. Dieser wird innerhalb der gleichen Frist behandelt und kann auch zu Zöllen oder anderen Massnahmen führen.

Welche Produkte sind betroffen, falls neue Zölle eingeführt werden? Das sei noch nicht klar, meint Experte Elsig dazu. «Gewisse Produkte werden ausgenommen sein, wenn sie ‹inflationär› wirken in den USA.» Auch würden die Multis sicherlich Ausnahmen bei Trump anfordern, mit Gegenleistung.

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Rendez-vous, 03.06.2026, 12:30 Uhr;stal;noes

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