Die Regierung von Präsident Donald Trump hat neue Zölle gegen rund 60 Handelspartner vorgeschlagen, darunter auch die Schweiz. Die wichtigsten Fragen und Antworten der neuen Zollstreit-Runde.
Mit welcher Rechtsgrundlage wollen die USA neue Zölle gegen die Schweiz verhängen? Wie der Oberste Gerichtshof der USA im Februar entschieden hat, darf sich US-Präsident Donald Trump nicht auf ein Notstandsgesetz stützen, um neue Zölle zu verhängen, da die Verhängung von Zöllen grundsätzlich in die Zuständigkeit des US-Kongresses falle. Manfred Elsig, Professor für Internationale Beziehungen und Direktor des World Trade Institutes der Universität Bern, sagt dazu: «Trump macht, was er will, aber es kommt nicht überraschend. US-Finanzminister Scott Bessent hat gleich nach dem Entscheid des Gerichtshofes angekündigt, eine andere Rechtsgrundlage zu nutzen, vor allem Sektion 301 des Handelsgesetzes von 1974.»
Wieso brauchen die USA eine neue Rechtsgrundlage für die Zölle? SRF-Wirtschaftsredaktor Damian Rast fasst es zusammen: «Die aktuelle Grundlage für die 10-Prozent-Zölle, die die USA auf Schweizer Produkte erheben, läuft im Juli aus. Deshalb sucht die Trump-Regierung nach einer neuen Begründung, um Zölle erheben zu können.» Rast hält die Begründung mit der Zwangsarbeit für einen Vorwand. Gegenüber SRF hat der Wirtschaftsverband Swissmem diesen Grund als «absurd» bezeichnet. Auch Economiesuisse hält die Vorwürfe für unbegründet.
Ist diese neue Rechtsgrundlage legal? Dies kann nicht abschliessend beantwortet werden. Manfred Elsig vom World Trade Institut der Uni Bern weist darauf hin, dass dies wohl wieder der Supreme Court der USA entscheiden werde. Laut Elsig stellen sich drei Fragen:
- Non-Delegation-Doctrine: Gibt es ein konstitutionelles Problem aufgrund der Gewaltentrennung?
- Major-Question-Doctrine: Hat die Administration die Autorität richtig interpretiert und umgesetzt?
- Umsetzung des Status: Gab es Verfahrensfehler, wurde willkürlich gehandelt?
Die grössten Chancen, dass ein Gericht die Zölle für ungültig erklären könnte, sähen Experten beim letzten Punkt, so Elsig. In der Vergangenheit sind die Untersuchungen auf einzelne Produkte/Sektoren und Länder angewandt worden. Diesmal machen die USA einen Rundumschlag.
Rahul Sahgal, der Chef der Handelskammer Schweiz‑USA, geht hingegen davon aus, dass diese neue Rechtsgrundlage Bestand haben wird. Er sagt: «Die Administration Trump ist darauf bedacht, die US-Gesetze einzuhalten, weil sie nicht noch einmal vom Supreme Court abgestraft werden will. Deshalb wird der Schweiz auch die gesetzlich geforderte Frist von 30 Tagen, in der sie ihre Meinung dazu äussern kann, zugestanden.»
Sind die neuen Zölle definitiv beschlossen? Nein. Bis Anfang Juli läuft in den USA noch die Konsultation. Anschliessend sind öffentliche Anhörungen vorgesehen. Neben den Vorwürfen, dass die Schweiz die Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit nicht genügend bekämpfe, liegt auch der Vorwurf der Überkapazitäten vor. Dieser wird innerhalb der gleichen Frist behandelt und kann auch zu Zöllen oder anderen Massnahmen führen.
Welche Produkte sind betroffen, falls neue Zölle eingeführt werden? Das sei noch nicht klar, meint Experte Elsig dazu. «Gewisse Produkte werden ausgenommen sein, wenn sie ‹inflationär› wirken in den USA.» Auch würden die Multis sicherlich Ausnahmen bei Trump anfordern, mit Gegenleistung.
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