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International Viktor Ponta offiziell der Korruption beschuldigt

Rumäniens Staatsanwaltschaft erhöht den Druck auf den Ministerpräsidenten. Nicht nur wird Ponta jetzt offiziell bezichtigt, Geld gewaschen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Die nationale Antikorruptionseinheit hat auch das gesamte Vermögen des Staatschefs beschlagnahmt.

Die rumänische Staatsanwaltschaft hat den Regierungschef Viktor Ponta offiziell der Korruption beschuldigt. Konkret hat sie gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Geldwäsche in den Jahren 2007 bis 2011 eingeleitet.

Der Hintergrund: Ponta soll im angegebenen Zeitraum – noch als Rechtsanwalt – über fiktive Verträge Geld für nicht geleistete Arbeit kassiert haben von dem mit ihm befreundeten Rechtsanwalt Dan Sova. Medien werten dies als versteckte Bestechung, denn später beförderte Ponta seinen Freund Sova zum Minister.

Gesamtes Vermögen beschlagnahmt

Im Rahmen der Ermittlungen hat die Antikorruptionseinheit der Ankläger (DNA) auch das gesamte Vermögen Pontas beschlagnahmt. Insgesamt dürften sie die Forderungen nach einem Rücktritt Pontas verstärken.

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Rumänien: Ponta steht unter Druck
aus SRF 4 News aktuell vom 13.07.2015.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 36 Sekunden.

Ponta hat zuvor zwar den Vorsitz seiner sozialdemokratischen Partei (PSD) vorläufig niedergelegt, um – wie er auf Facebook mitteilte – Schaden von der PSD abzuweisen, bis seine Unschuld bewiesen sei. An seinem Amt als Ministerpräsident hielt er im Eintrag im sozialen Medium aber ausdrücklich fest.

Aufhebung der Immunität im Vorfeld abgelehnt

Im Juni hatte die rumänische Antikorruptionsbehörde ein Strafverfahren gegen den 42-jährigen Ponta eingeleitet. Der Ministerpräsident beteuert seither seine Unschuld und hat eine Rücktrittsforderung vom rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis zurückgewiesen.

Einen Antrag auf Aufhebung von Pontas Immunität hatte das Parlament abgelehnt. Dies bedeutet, dass Hausdurchsuchungen beim amtierenden Ministerpräsidenten sowie seine Verhaftung zulässig sind, andere Ermittlungsschritte wie etwa Verhöre aber nicht in Frage kommen.

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