Die EU-Kommission will den CO₂-Handel lockern. Was das genau bedeutet und wie die Reaktionen ausfallen.
Was ist der EU-Emissionshandel?
Der Ausstoss von Treibhausgasen soll einen Preis haben – das ist die Grundidee des EU-Emissionshandels (ETS). Industriebetriebe mit hohem Energieverbrauch benötigen für jede Tonne CO₂ ein Zertifikat. Betroffen sind etwa Energiekonzerne, Stahlwerke, sowie die Zement- und Chemieindustrie. Die EU teilt jedes Jahr weniger Zertifikate zu, wodurch der Preis steigt. Firmen können handeln: Wer wenig CO₂ ausstösst, verkauft überschüssige Zertifikate, wer zu viel ausstösst, muss dazukaufen. So entsteht finanzieller Druck, klimafreundlicher zu produzieren. Das System läuft seit 2005 und ist zentraler Pfeiler der EU-Klimapolitik – mit dem Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen.
Was gilt im Moment?
Jedes Jahr gibt es weniger Zertifikate. Ab 2039 gäbe es nach heutiger Regelung praktisch keine mehr für die Industrie – sie müsste CO₂-neutral produzieren. Einige Betriebe erhalten ihre Zertifikate zudem bisher gratis, doch das soll bis 2034 auslaufen. Nur Zertifikate aus der EU selbst sind zulässig, aussereuropäische nicht. In den letzten 20 Jahren ist der CO₂-Ausstoss der ETS-Unternehmen um rund die Hälfte gesunken – das System gilt deshalb als vorbildlich.
Was will die Kommission ändern?
Mehrere EU-Länder und Teile der Industrie finden das System zu strikt und schädlich für die Wettbewerbsfähigkeit – teils wird sogar die Abschaffung gefordert. Die Kommission kommt dem nun teilweise entgegen. Auch nach 2039 soll es noch Zertifikate für die Industrie geben, Betriebe dürfen also länger CO₂ ausstossen. Gratiszertifikate sollen ebenfalls weiterlaufen, statt wie bisher nur bis 2034 zu laufen. Neu sind sie aber an Bedingungen geknüpft: Firmen müssen Investitionspläne in klimafreundliche Technik veröffentlichen und umsetzen. Zudem sollen auch Zertifikate von ausserhalb Europas in begrenztem Umfang erlaubt werden.
Was heisst das für die Schweiz?
Das Schweizer Emissionshandelssystem ist seit 2020 mit jenem der EU verknüpft. Die Schweiz übernimmt dabei kein EU-Recht, sondern hat ein eigenständiges System; beide Seiten erkennen die Zertifikate der anderen gegenseitig an. Ändert die EU ihre Regeln, passiert das nicht automatisch auch in der Schweiz – zuständig ist ein Gemischter Ausschuss, der Anpassungen beschliessen müsste. Bleiben die Systeme zu unterschiedlich, funktioniert die Verknüpfung nicht mehr und könnte mit sechs Monaten Frist gekündigt werden. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die Schweiz nachzieht, auch wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet ist.
Wie fallen die Reaktionen aus – wie geht es weiter?
Die Europäische Volkspartei, die grösste Fraktion im EU-Parlament, begrüsst den Vorschlag: Der Emissionshandel bleibe als wichtigstes Klimaschutzinstrument erhalten, während die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie berücksichtige. Scharfe Kritik kommt von den Grünen: Die Kommission verschaffe der Industrie eine «Lizenz, noch länger und günstiger zu verschmutzen» – die Kosten trage letztlich die nächste Generation. Aus der deutschen Chemieindustrie heisst es dagegen, die Lockerungen gingen nicht weit genug. Als Nächstes beraten die EU-Staaten und das Parlament über den Vorschlag – ein Prozess, der sich über Monate hinziehen dürfte.