Der ehemalige Gemeindepräsident von Berneck hat zugegeben, zwischen 2012 und 2014 verbotene Pornografie mit minderjährigen Kindern aus dem Internet heruntergeladen und zum Teil weiterverbreitet zu haben. Inhalte, die die Anklageschrift anführt, sind von sadistischen Gewaltphantasien geprägt, in denen Kinder gefoltert werden.
Der Richter verurteilte den ehemaligen Gemeindepräsidenten zu 12 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt, die jedoch zu Gunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben wird. Das Gericht hat den Urteilsvorschlag im abgekürzten Verfahren akzeptiert.
Eine «relativ hohe Strafe»
Mit der Therapie soll die Gefahr eines Rückfalls minimiert werden. Zeigt die Therapie nicht die gewünschte Wirkung, kommt es zum Vollzug der Freiheitsstrafe. Ist die Therapie hingegen erfolgreich, kann es auch sein, dass der ehemalige Gemeindepräsident die Freiheitsstrafe nicht antreten muss.
In der Urteilsverkündung sagte der Richter, man müsse diese 12 Monate ins Verhältnis setzen zur möglichen Höchststrafe, welche in diesem Fall 36 Monate beträgt. Strafmildernd haben sich das Geständnis und die Kooperation ausgewirkt. Ausserdem müsse berücksichtigt werden, dass es sich um indirekte Taten handle. Der ehemalige Gemeindepräsident habe niemanden physisch angefasst. Der Richter sprach von einer «relativ hohen Strafe».
Die Chronologie
- August 2014: Die St. Galler Staatsanwaltschaft erhält eine Meldung von der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik). Eine Strafuntersuchung wird eröffnet.
- April 2015: Überraschend kündigt der damalige Gemeindepräsident von Berneck an, dass er per März 2016 von seinem Amt zurücktreten werde.
- Mai 2015: Nur drei Tage nach dieser Rücktrittsankündigung wird der damalige Gemeindepräsident in Untersuchungshaft genommen. Er bleibt rund zwei Monate in Haft.
- Juli 2015: Der Gemeindepräsident tritt zurück.
- April 2017: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Pornografie gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten.
- August 2017: Das Kreisgericht Rheintal verurteilt den ehemaligen Gemeindepräsidenten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, welche zu Gunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben wird.