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Irrtum aufgeflogen Stadt St. Gallen muss 1,65 Millionen Franken zurückzahlen

Der Fehler passierte 2002. Damals sollte das Grundstück des Busdepots der VBSG an die Stadt übertragen werden. Es wurde ein Baurechtsvertrag über 50 Jahre samt Baurechtszinsen festgelegt. Nur wurde dieser Vertrag nie vom Stadtrat genehmigt. Er war deshalb nicht rechtsgültig. Wie dies geschehen konnte, sei nach über 15 Jahren schwierig zu rekonstruieren, sagt Stadtrat Peter Jans. «Es ist durch personelle Wechsel über die Jahre einfach vergessen gegangen».

Es ist einfach vergessen gegangen.
Autor: Peter Jans St. Galler Stadtrat

Die VBSG zahlte der Stadt ab 2003 aber Baurechtszinsen, als wäre der Übertrag rechtsgültig. Diese wurden von der VBSG als Betriebskosten in die Offerten für ÖV-Angebote einkalkuliert. Das Resultat war mehr Geld von Bund und Kanton in der Höhe von 1,65 Millionen Franken. Die zu viel bezogenen Mittel werden nun zurückbezahlt.

Die VBSG hat nicht profitiert. Der Betrag des Kantons durch die Abgeltungen wurde an die Stadt weitergeleitet. Die VBSG war nur ein Durchlaufposten. Dort ging das Geld hinein und wieder heraus. Nun wird es umgekehrt ablaufen.
Autor: Peter Jans St. Galler Stadtrat

Aufgeflogen ist der Irrtum im Sommer 2018 durch einen Zufall. «Im Zusammenhang mit dem Kantonsspital-Bau gab es eine Zahlung vom Kanton an die Stadt. Dabei wurde festgestellt, dass das Grundstück immer noch der VBSG gehört», so Peter Jans, Leiter Technische Betriebe. Dies soll sich in den nächsten Jahren ändern, das Grundstück soll von der VBSG an die Stadt übertragen werden.

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