Der Angeklagte hatte als Chef der Dienststelle Informatik in den Jahren 2010 und 2011 Aufträge an Firmen vergeben und dafür Provisionen von 226'000 Franken bezogen. Die Zahlungen beruhten auf Verträge mit Lieferanten, mit denen er schon früher zusammengearbeitet hatte. Er hatte schon vor 2010 als Externer für den Kanton gearbeitet.
Im Februar sprach das Kriminalgericht den Mann für schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ausserdem muss er dem Kanton Luzern knapp 230'000 Franken zurückzahlen. Der Beschuldigte habe aus egoistischen Motiven seine Stellung als Dienststellenleiter ausgenutzt und sich korrupt verhalten, urteilt das Gericht.
Viel weniger Lohn als zuvor
Strafmildernd berücksichtigt wurde, dass der Beschuldigte eine grosse Lohneinbusse, die er als Verwaltungsangestellter gegenüber der vorherigen Tätigkeit hatte, verkleinern wollte. Relativiert werde sein Verhalten auch dadurch, dass er schon vor seiner Anstellung zum Informatikchef legal Provisionen auf den Aufträgen der Dienststelle bezogen hatte.
Noch ist offen, wie es mit dem Fall weiter geht. Gegen das Urteil ist Berufung angemeldet.