Das Wichtigste in Kürze:
Ein Bundesgerichtsurteil im August 2015 kommt zum Schluss: Menschen, die unter unerklärlichen Schmerzen leiden, haben unter Umständen Anrecht auf eine IV-Rente. In Zukunft muss jeder Einzelfall abgeklärt werden.
- Viele Patienten , die wegen unerklärlicher Schmerzen arbeitsunfähig waren, landeten bis dahin in der Sozialhilfe . Ihre Krankheit galt als «überwindbar».
- Die sozialen Dienste in Zürich und Winterthur bemühten sich seit der neuen Rechtsprechung in 50, respektive in 25 Fällen um eine Neubeurteilung bei der IV. Das Ziel: Sozialhilfe sparen .
- Bis jetzt hat die IV in keinem einzigen Fall eine Rente bezahlt .
In Zürich ist man von der langen Dauer der Verfahren nicht überrascht: «Es muss alles genau abgeklärt werden», sagt die Sprecherin der sozialen Dienste, Nadine Grunder. «Wir sind aber weiter zuversichtlich.» In 18 Fällen hat die Stadt allerdings bereits auf eine Überprüfung verzichtet, weil sich der Zustand der Patienten nicht verschlechtert hat – dies eine Bedingung für eine IV-Rente. In zehn Fällen wurde ein Gesuch um eine IV-Rente eingereicht. Andere Fälle stehen kurz vor der Überprüfung oder werden weiter abgeklärt.
Konsequenzen der neuen Rechtsprechung
In Winterthur sind sechs Fälle bei der IV hängig, auch hier steht ein Entscheid noch aus. Dieter Wirth, Leiter der sozialen Dienste ist trotzdem zufrieden, vor allem wegen der Konsequenzen für neue Fälle: «Wir getrauen uns heute, Fälle bei der IV anzumelden, worauf wir vor der neuen Rechtsprechung verzichtet hätten.» Sie hätten festgestellt, dass sich viele Fälle im Lauf der Zeit veränderten, manchmal leider auch zum Schlechteren. Auch im Fall einer Ablehnung der IV-Rente lohne es sich deshalb, dranzubleiben. «Das werden wir in Winterthur auch tun», verspricht Wirth.
Wie gross der Effekt auf die Sozialhilfe in Zukunft sein wird, kann man weder in Zürich noch in Winterthur abschätzen.