Der Regierungsrat sehe im Öffentlichkeitsprinzip Chancen, schreibt er in seiner Stellungnahme zu einem parlamentarischen Vorstoss von der SVP. Indem die Transparenz von Politik und Verwaltung erhöht werde, könne das Vertrauen in die Institutionen gestärkt werden.
Aktenstücke werden nur auf Gesuch hin herausgegeben
Falls das Öffentlichkeitsprinzip tatsächlich eingeführt wird, heisse das aber nicht, dass jedermann in den Akten der Verwaltung stöbern könne. Vielmehr würden auf Gesuch hin einzelne Aktenstücke herausgegeben, schreibt die Nidwaldner Regierung.
Die Erfahrungen anderer Kantone zeigten, dass das Öffentlickheitsprinzip noch weitere Herausforderungen mit sich bringe. Insbesondere die Frage im Zusammenhang mit dem Schutz von persönlichen Daten müsse sorgfältig geregelt werden. So will die Regierung sicherstellen, dass Anfragen hinreichend konkret gestellt werden, damit nicht einzelne Verwaltungszweige mit unspezifischen Suchanfragen belastet würden.