Es passiert im September 2018: Ein Jäger schiesst im Bietschtal in einem Banngebiet einen Gämsbock. Er wird dabei von Dritten beobachtet und am Abend von einem Polizisten und dem zuständigen Wildhüter in seiner Jagdhütte gefunden, zusammen mit zwei Jägerkollegen, das erlegte Tier ist ebenso vor Ort.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Wallis den Schützen wegen Widerhandlungen gegen das Jagdgesetz schuldig gesprochen, schreibt der «Walliser Bote». Er sei mit einer bedingten Geldstrafe von 3750 Franken bestraft worden, zudem müsse er eine Busse von 1100 Franken und die Verfahrenskosten von 400 Franken bezahlen.
Oberwalliser Politiker entlastet
Einer der zwei Jägerkollegen war der Präsident der CSP Oberwallis, Grossrat Alex Schwestermann, das wurde bereits letzten Herbst öffentlich. Laut dem Zeitungsbericht vom Samstag hält der Strafbefehl ausdrücklich fest, der Politiker sei am Jagddelikt nicht beteiligt gewesen.