- Vertreterinnen und Vertreter von Jagdverband, Bauernverband und Berggebieten sowie bürgerlichen Parteien sprechen vor den Medien von einem fortschrittlichen Jagdgesetz.
- Die Reform verbessere den Tierschutz, betonen sie.
- Das überarbeitete Jagdgesetz erlaubt es den Kantonen, geschützte Tierarten wie den Wolf zum Abschuss frei zu geben – sofern er zur Gefahr für Nutztiere oder Jagdwild werden könnte.
- Für diese Eingriffe schaffe das Gesetz klare Regeln, so das Befürworter-Komitee. Es würde nur dort eingegriffen, wo die Tier-Bestände es erlaubten.
Nachdem am Montag die Gegner des Jagdgesetzes die Vorlage kritisiert haben, kommen nun die Befürworter zu Wort. «Das Nein-Komitee sollte jubeln», sagt der Berner BDP-Nationalrat Lorenz Hess heute vor den Bundeshausmedien. Das Gesetz beinhalte verschiedene langjährige Anliegen des Natur- und Tierschutzes. Zudem gelte das Verbandsbeschwerderecht weiterhin.
Statt diese nachhaltigen Punkte im Gesetz zu erwähnen, setze das Nein-Komitee auf ein «reines Abschussgerede». Zudem gaukelten die Gegner dem Volk etwas vor, indem sie Falschaussagen tätigten, kritisiert Hess.
Kritik am geltenden Gesetz
Laut den Befürwortern ist das neue Gesetz fortschrittlich. Tiere wie Biber und Luchs würden mit dem revidierten Jagdgesetz besser und nicht schlechter geschützt, sagt Nationalrätin Maja Riniker (FDP/AG). Statt wie bisher rund 250 Tiere könnten von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden – der Wolf, der Steinbock und der Höckerschwan.
Für diese behördlichen Eingriffe schaffe das Gesetz klare Regeln. Eingegriffen würde nur dort, wo die Bestände es erlaubten, hielt Riniker fest. Heute sei das anders, weil alle geschützten Arten reguliert werden könnten. Somit sei eher das geltende Gesetz ein «Abschussgesetz».
«Wollen Grossraubtiere nicht ausrotten»
Im Zentrum der Vorlage stehen die gelockerten Regeln zum Abschuss von Wölfen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren in der Schweiz ausgebreitet. Er appelliere an die Solidarität der Städte und Agglomerationen, sagt der Walliser SVP-Nationalrat Franz Ruppen. Kantone wie seiner bräuchten «eine effektive Bestandesregulierung» beim Wolf.
Die Bauern wollen die Grossraubtiere nicht ausrotten, im Gegenteil: Wir freuen uns über die Artenvielfalt.
Die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere würden so begrenzt und die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung erhöht, doppelt Nationalrat und Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) nach. Er stellt klar: «Die Bauern wollen die Grossraubtiere nicht ausrotten, im Gegenteil: Wir freuen uns über die Artenvielfalt.»
Vertrauen in die Kantone
Das Ja-Komitee zum Jagdgesetz stellt klar, dass auch der Wolf ein geschütztes Tier bleibe. Die Kantone dürften nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliere und sich in Siedlungsgebieten aufhalte oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgehe. Das hatte der Bundesrat im Entwurf der entsprechenden Jagdverordnung vorgeschlagen.
Mehr Geld für Schutzgebiete
Neu geregelt werden soll mit dem revidierten Jagdgesetz auch die finanzielle Unterstützung von Wildtiermassnahmen durch den Bund. Die Lebensräume könnten dadurch massiv verbessert werden, argumentieren die Befürworter. Der Weg sei frei für zusätzliche Wasser- und Zugvogelreservate sowie Wildtierkorridore.
Die Kantone sollen auch mehr Geld für Wildtierschäden erhalten. Die Akzeptanz des Bibers werde durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen, mutmassen die Befürworter.