Vor 9 Jahren wurde der Club an der Amerbachstrasse eröffnet. Offiziell handelt es sich dabei um einen Fitnessclub. In Wirklichkeit ist es aber ein Bordell. Bei den Anwohnern der Amerbachstrasse ist das Thema «FKK-Basel» ein Dauerbrenner. Sie kämpfen seit Jahren dagegen, bisher erfolglos. Bei einer Besichtigung der Baurekurskommission haben die Anwohner ihrem Ärger Luft gemacht.
«Auf dem Heimweg werde ich von Männern angepfiffen und gefragt, wie viel ich koste. Ich schäme mich», sagt eine Anwohnerin. Ein Anwohner: «Meine Kinder rufen mich nach dem Fussballtraining an, ich solle sie abholen kommen. Sie getrauen sich nicht alleine nach Hause.»
Lärm- und Verkehrsbelastung immens
Die Anwohner beklagen sich weiter über viel Verkehr, der durch das Bordell mit 21 Sexarbeiterinnen entstehe. So seien lediglich zwei Parkplätze in der Tiefgarage vorhanden. Autos stünden dann kreuz und quer vor den Garagen der Anwohner oder auf dem Trottoir. Ausserdem würden die Gäste beim Ein- und Aussteigen regelmässig für Lärm sorgen.
Das Bordell befindet sich in einem Innenhof. Zum Bordell gehört auch ein Platz vor dem Haus. Halten sich die Freier mit den Frauen draussen auf, so könne es zeitweise auch im Innenhof laut zu und her gehen. Bis vor kurzem konnten die Nachbarn aus den Fenstern und von den Balkonen dem Treiben zusehen. Heute schützen Sonnenschirme den Anblick. Der Lärm bleibt aber.
200 Unterschriften und Rekurs gegen Bewilligungsgesuch
Die Anwohner zeigen Ausdauer im Kampf gegen das Bordell. Im Jahre 2015 reichten Anwohner rund ein Dutzend Einsprachen gegen eine mögliche Bewilligung ein. Im Jahre 2017 stellte das Bau- und Gewerbeinspektorat fest, dass der Betrieb eines Bordells nie bewilligt war. Die Räume müssten auf den 1. September 2017 wieder so eingerichtet werden, wie sie anno dazumal bewilligt waren.
Gegen diesen Beschluss reichten die Betreiber des Bordells Rekurs ein. Dieser liegt derzeit beim Basler Appellationsgericht. Falls dieses den Anwohnern Recht gibt, könnten die Anwälte des FKK-Basel den Rekurs aber weiterziehen - schlussendlich bis vor Bundesgericht.