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Jahresbericht Datenschutz Die Adressen der Eltern gehören nicht auf Klassenlisten

  • Die Beauftragte für Information und Datenschutz im Kanton Solothurn hat viel zu tun. 2017 hat sie 241 Fälle bearbeitet.
  • Sie beantwortet Anfragen von Behörden und Privatpersonen und schlichtet bei Streitfragen.
  • Die Zahl der Fälle sei «auf dem hohen Niveau der Vorjahre stabil», heisst es im Jahresbericht.
  • Im Bericht sind einzelne, spannende Fälle aufgeführt. Die Empfehlungen der Datenschützerin basieren dabei auf den aktuellen Gesetzen von Bund und Kanton.

Adressen für Vereine, keine Adressen auf Klassenlisten

Die Gemeindekanzlei darf einem Verein Adressdaten aller Einwohnerinnen und Einwohner weitergeben. Dies gilt, wenn der Verein die Bevölkerung über seine Aktivitäten informieren will. Dabei ist auch ein Spendenaufruf des Vereins möglich, falls dieser «nicht im Vordergrund» steht, so die Datenschützerin. Ausgenommen von dieser Regelung sind selbstverständlich gesperrte Adressen.

Grundsätzlich empfiehlt die Datenschützerin allerdings einen zurückhaltenden Umgang mit Adressdaten. Auf Anfrage des Volksschulamtes hat sie die Reklamation eines Vaters behandelt. Dieser wollte seine Adresse nicht auf der Klassenliste seines Kindes sehen.

Die Schulen sollten keine Adressen der Eltern auf den Klassenlisten aufführen, hält die Datenschützerin fest. Namen und Telefonnummern reichten aus, damit die Schule «ihren gesetzlichen Auftrag» erfüllen könne. Es sei ein Bedürfnis von immer mehr Menschen, dass ihre Adressdaten geschützt seien.

Schüler in Schulzimmer
Legende: Gerade getrennte Eltern möchten ihre Adressen nicht angeben auf Klassenlisten, heisst es bei der Datenschutz-Stelle. Keystone

Transparenz versus Steuergeheimnis

Die Datenschützerin Judith Petermann Büttler ist auch für Fragen des so genannten Öffentlichkeitsprinzips zuständig. Sie soll also dafür sorgen, dass die Behörden möglichst transparent informieren. Bürgerinnen und Bürger können deshalb Schlichtungsverfahren beantragen, wenn sie eine Information wollen. Elf Verfahren gab es 2017, in fünf Fällen gab es zumindest eine teilweise Einigung.

Ein Thema war zum Beispiel der geplante Windpark auf dem Grenchenberg, wie im Tätigkeitsbericht zu lesen ist. Die Gegner des Bauprojektes verlangten die Veröffentlichung diverser Berichte zur Wirtschaftlichkeit der Anlage. In einem Schlichtungsverfahren haben sich die städtischen Werke und die Gegner dann teilweise darauf geeinigt, welche Informationen publiziert werden.

Einige durchaus interessante Daten dürfen die Behörden aber für sich behalten. Ein Bürger verlangte eine Liste aller Firmen, welche im Kanton Solothurn von Steuer-Erleichterungen profitieren. Diese Daten aber seien durch das Steuergeheimnis geschützt, so die Auskunft.

Der Wunsch nach Transparenz und der Wunsch nach Datenschutz – für beides ist die Solothurner Beauftragte für Information udn Datenschutz verantwortlich. Manchmal eine heikle Abwägung.

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