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Jahresrückblick 2014 Teilnahmebedingungen zum Quiz 2014

Wollen Sie an der Verlosung von zwei attraktiven Preisen teilnehmen, dann müssen Sie die Teilnahmebedingungen durchlesen und akzeptieren.

An der Verlosung der Preise kann teilnehmen, wer auf alle 10 Fragen des Quiz eine Antwort gibt; die Richtigkeit der Antworten spielt keine Rolle. Zudem muss das vollständig und korrekt ausgefüllte Teilnahmeformular gesendet werden. Aus allen Teilnehmenden wird ein Hauptgewinner (erster Preis) und ein zweiter Gewinner (zweiter Preis) bestimmt.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche im Zeitpunkt der Teilnahme 18 Jahre alt und mündig sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft, deren Unternehmenseinheiten und Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Sind diese Voraussetzungen nicht eingehalten, kann SRF die Teilnahme an der Verlosung ausschliessen.

Teilnahmeschluss ist Sonntag, 4. Januar 2015, 24:00 Uhr. Die Bestimmung der Gewinner findet am 5. Januar 2015 statt.

Die Gewinner werden von SRF persönlich per E-Mail, Telefon oder schriftlich per Post informiert. Zudem werden die Gewinner im Verlauf des Monats Januar 2015 auf www.srf.ch/2014 genannt.

Der Hauptgewinn (erster Preis) umfasst Folgendes:

  • Ein Flugticket für zwei Personen ab einem Schweizer Flughafen nach Brüssel und zurück. Die Wahl des Flughafens, der Fluggesellschaft und -Kategorie erfolgt durch SRF.
  • Transportkosten von und zum Flughafen in der Schweiz (ab einem Schweizer Bahnhof) und in Brüssel (öffentlicher Verkehr, 2. Klasse)
  • Eine Übernachtung in einem Hotel in Brüssel für 2 Personen (Doppelzimmer), inkl. Frühstück. Die Wahl des Hotels erfolgt durch SRF.
  • Eine halbtägige Führung durch EU-Gebäude durch den SRF-Brüssel-Korrespondenten Sebastian Ramspeck.

Der Hauptgewinn ist im Jahr 2015 einzulösen. Die genauen Daten werden zwischen dem Gewinner und SRF mindestens einen Monat im Voraus vereinbart, wobei insbesondere die Verfügbarkeit des SRF-Korrespondenten mitberücksichtigt wird. SRF behält sich vor, im Falle einer Verhinderung des Korrespondenten (insbesondere aufgrund eines unvorhersehbaren Einsatzes zwecks Berichterstattung), die Reise – auch kurzfristig – zu verschieben. Für allfällige mit einer solchen Verschiebung einhergehende Unannehmlichkeiten oder vergebliche Investitionen (wie beispielsweise bezogene Ferientage) übernimmt SRF keine Verantwortung / Haftung.

Der zweite Gewinn (zweiter Preis) umfasst Folgendes:

  • Eine Zugfahrt 1. Klasse für zwei Personen ab einem Schweizer Bahnhof bis Bern und zurück. Sofern die beiden Personen Inhaber von ÖV-Abonnements sind, werden nur die für die Reise anfallenden Mehrkosten, wie beispielsweise der Klassenwechsel, übernommen.
  • Eine Führung durch das Bundeshaus durch Nationalrat Ruedi Lustenberger (Präsident des Nationalrats im Jahr 2014) während einer Parlamentssession.

Der zweite Gewinn ist im Jahr 2015 einzulösen. Das genaue Datum wird zwischen dem Gewinner und SRF in Absprache mit Ruedi Lustenberger vereinbart. SRF behält sich vor, im Falle einer unvorhersehbaren Verhinderung von Ruedi Lustenberger die Führung zu verschieben. Für allfällige mit einer solchen Verschiebung einhergehende Unannehmlichkeiten oder vergebliche Investitionen (wie beispielsweise bezogene Ferientage) übernimmt SRF keine Verantwortung / Haftung.

Alle oben nicht aufgeführten Kosten, welche dem Gewinner bzw. den Reisenden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb oder dem Bezug des Preises entstehen (beispielsweise Trinkgelder, Versicherungen, Verpflegung, Transfers, Transporte o.ä.) gehen zu deren eigenen Lasten und werden von SRF nicht übernommen.

Weiter sind die Gewinner selber für die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung allfälliger zum Bezug / den Genuss des Preises notwendiger Formalitäten (z.B. Pass- oder Visa-Bestimmungen) verantwortlich.

Versicherung für die Reisen bzw. Aufenthalte in Brüssel und Bern ist Sache der Gewinner resp. der Reisenden. Eine Haftung von SRF für allfällige Schäden, die sich aus dem Bezug / dem Genuss des Preises ergeben, ist ausgeschlossen. Fällt die Flugreise aus, ohne dass dafür von der Fluggesellschaft ein Ersatz geboten wird, oder kann sie aufgrund von nicht von SRF verursachten Gründen nicht angetreten werden, ist SRF nicht verpflichtet, eine erneute Reise (Flugticket / Hotel) zu leisten.

Ein Umtausch bzw. eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen.

Die Daten der Teilnehmenden des Wettbewerbs werden nur für die Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet.

Die Ziehung der Gewinner wird unter juristischer Aufsicht durchgeführt.

SRF behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem technische oder juristische Gründe die Durchführung des Wettbewerbs erschweren, beeinflussen oder verunmöglichen. Zudem übernimmt SRF keine Haftung für den Fall, dass es bei der Überlieferung / Sendung der Quizantworten und Teilnahmeformulare zu technischen Problemen kommt und die Teilnahme an der Verlosung infolgedessen nicht möglich ist.

Die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Durchführung des Wettbewerbs wird keine Korrespondenz geführt. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

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