Die kantonale Gebäudeversicherung sucht für eine Stelle eine Person, die zwischen 30 und 45 Jahre alt ist. Solche Altersguillotinen sind sehr umstritten und geben auch in einem Artikel der «Solothurner Zeitung» zu reden.
Eine Umfrage bei den Personalverantwortlichen der Kantone Aargau und Solothurn zeigt: Altersguillotinen in Stelleninseraten sind tabu. Dies bestätigt Urs Hammel, Personalchef der Verwaltung des Kantons Solothurn.
SRF News: Man konnte in der Solothurner Zeitung von einer Altersguillotine bei einem Stelleninserat lesen. Ist dies normal beim Kanton?
Urs Hammel: Die kantonale Verwaltung hat keine Altersguillotine. Unsere Mitarbeiter reagieren auch, wenn entsprechende Entwürfe der Ämter eingehen und weisen solche Inserate zurück. Wir hatten im Frühling einen Fall, der eine Panne war. Wir hatten ihn übersehen. Seither haben wir unsere Kontrollen intensiviert. Einen solchen Fall wird es in der kantonalen Verwaltung nicht mehr geben. Beim aktuellen Fall handelt es sich jedoch um ein Inserat der Solothurnischen Gebäudeversicherung, diese Inserate laufen nicht über uns. Ein solches Inserat mit einer Altersguillotine entspricht nicht unserer Personalpolitik.
Wie sieht die Personalpolitik des Kantons aus? Wie geht man mit älteren Bewerbern um?
Sie werden behandelt wie alle anderen auch. Wir haben Eignungskriterien und haben die Bewerbungen und schauen anschliessend, was am besten passt. Wir haben keine Alterslimite.
Aber spielt das Alter eine Rolle beim Bewerbungsverfahren?
Es kann je nach Stelle positiv oder negativ sein. Hohes Alter bedeutet auch entsprechende Erfahrung. Aber im Grundsatz sind wir völlig offen und schränken das Alter nicht schon beim Inserat ein. Wir betrachten individuell, welche Kandidatur am besten passt.
Das Gespräch führte Alex Moser.