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Jura-Abstimmung in Moutier Staatsanwaltschaft findet keine Beweise für Wahlmanipulation

  • Die bernische Staatsanwaltschaft findet keine Beweise, dass die Jura-Abstimmung vom 18. Juni 2017 in Moutier verfälscht worden wäre.
  • Gerüchte liessen sich nicht erhärten. Sie stellt die Strafuntersuchung deshalb ein.
  • Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras prüft, ob sie Teile des Verfahrens in ihre Administrativ-Untersuchungen aufnimmt.

Die Stimmberechtigten von Moutier hatten sich im Juni 2017 mit 137 Stimmen Mehrheit für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Acht Abstimmungsbeschwerden sind dazu noch bei der Regierungsstatthalterin hängig.

Im Rahmen einer Beschwerde wiesen sechs Unterzeichner auf ein Gerücht hin, wonach Stimmzettel «gekauft» worden seien. Das rief die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland auf den Plan. Sie befragte insgesamt 28 Personen. Der Verdacht liess sich aber nicht erhärten.

Audio
Staatsanwaltschaft stellt Strafuntersuchung ein.
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 07.02.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 53 Sekunden.

Die Staatsanwaltschaft fand nach eigenen Angaben auch keine Beweise, dass mit Geld oder Druckmitteln Einfluss auf das Abstimmungsverhalten ausgeübt worden wäre. Auch das Gerücht, Stimmzettel seien planmässig ausgefüllt worden, liess sich nicht belegen.

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