- Die Thurgauer Justizordnung soll überarbeitet werden.
- Grund dafür sind mitunter die Fälle «Kümmertshausen» und «Hefenhofen».
- Die Regierung um Prozesse zu beschleunigen, sollen am Bezirksgericht künftig höchstens noch Dreier- statt Fünfergremien im Einsatz sein.
- Zudem soll es ein Beschwerderecht gegen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft geben.
«In grossen Fällen führen Fünferbesetzungen wegen der Verfügbarkeit der Laienrichter mitunter zu Verzögerungen», sagt Stephan Felber, Generalsekretär des Thurgauer Justiz- und Sicherheitsdepartements. Ein Beispiel dafür sei der «Mordfall Kümmertshausen».
Unsere Laienrichter stehen auch im Berufsleben und können nicht über Monate der Arbeit fernbleiben.
«Unsere Laienrichter stehen auch im Berufsleben und können nicht über Monate der Arbeit fernbleiben», erklärt Stephan Felber. Zudem würden Fälle liegen bleiben, wenn fünf Richter über lange Zeit mit einem Fall beschäftigt seien.
«Fall Hefenhofen»
Falls die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung einstellt oder nicht an die Hand nimmt, sollen Amtsstellen, die Strafanzeige erstattet hatten, in Zukunft dagegen Beschwerde beim Obergericht erheben können. Dazu brauchen sie allerdings die Zustimmung ihres vorgesetzten Departements.
Die Untersuchungskommission zum «Fall Hefenhofen» hatte in ihrem Bericht vom vergangenen Oktober ein solches Beschwerderecht für das Veterinäramt angeregt.
Im Fall des Pferdequälers von Hefenhofen war das Veterinäramt in die Kritik geraten, weil es Tierhalteverbote nicht durchgesetzt hatte. Eine externe Untersuchung kam zum Schluss, Fehleinschätzungen und Fehlentscheide auf verschiedenen Ebenen der Behörden hätten einen wirksamen Vollzug des Tierschutzes verhindert.
Gesetzestexte sollen bis im Herbst vorliegen
Entsprechende Vorschläge schickt das Departement in die Vernehmlassung. Bis zum 5. Juli können Parteien, der Thurgauer Anwaltsverband und Verwaltungsstellen Stellung nehmen. Im Herbst sollen die Gesetzesvorschläge zuhanden des Grossen Rates vorliegen.