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Justiz Zu schnell unterwegs: Ein Töffraser aus Luzern soll ins Gefängnis

Ein 31-jähriger Töfffahrer ist vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden. Davon soll er ein halbes Jahr im Gefängnis verbüssen. Der Mann war 2014 zwischen Gisikon und Inwil ausserorts mit Tempo 150 geblitzt worden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Vorbestraften zudem vor, dass dieser mehrfach auf sein Motorrad gestiegen sei, obschon er keinen gültigen Fahrausweis besessen habe. Der deutsche Führerausweis war ihm 2012 entzogen worden. Auch in der Schweiz nahmen die Behörden dem Motorradfahrer den Ausweis 2013 vorsorglich weg.

Das Kriminalgericht befand den Mann der qualifizierten Verletzung der Verkehrsregeln und des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung für schuldig. Das am Mittwoch publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv und damit ohne Begründung vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Von der 19-monatigen Freiheitsstrafe soll der Beschuldigte gemäss Urteil sechs Monate im Gefängnis absitzen müssen. Für die restlichen 13 Monate gewährte das Gericht eine dreijährige Bewährungsfrist.

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