Die Staatsanwaltschaft warf dem Vorbestraften zudem vor, dass dieser mehrfach auf sein Motorrad gestiegen sei, obschon er keinen gültigen Fahrausweis besessen habe. Der deutsche Führerausweis war ihm 2012 entzogen worden. Auch in der Schweiz nahmen die Behörden dem Motorradfahrer den Ausweis 2013 vorsorglich weg.
Das Kriminalgericht befand den Mann der qualifizierten Verletzung der Verkehrsregeln und des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung für schuldig. Das am Mittwoch publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv und damit ohne Begründung vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Von der 19-monatigen Freiheitsstrafe soll der Beschuldigte gemäss Urteil sechs Monate im Gefängnis absitzen müssen. Für die restlichen 13 Monate gewährte das Gericht eine dreijährige Bewährungsfrist.