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Justizfall Walker Festgefahrene Positionen vor Urner Obergericht

Verteidigung und Staatsanwalt beharren auf ihren bisherigen Haltungen im Prozess gegen den ehemaligen Barbetreiber.

Schon zum dritten Mal wird der Fall Walker vor dem Urner Obergericht verhandelt. Zweimal wurden die Urner Richter vom Bundesgericht zurückgepfiffen.

Bei der Verhandlung am Donnerstag plädiert der Verteidiger auf Freispruch. Der Oberstaatsanwalt auf der anderen Seite verlangt einen Schuldspruch. Ein Freispruch sei nach dem Bundesgerichtsurteil nicht mehr möglich, so der Oberstaatsanwalt. Das Obergericht hatte den ehemaligen Barbetreiber Walker 2016 vom Vorwurf des Auftragsmords freigesprochen, doch hob das Bundesgericht das Urteil wegen mangelhafter Beweiswürdigung auf. Die damalige Gattin des Beschuldigten war 2010 auf offener Strasse durch Schüsse schwer verletzt worden. Der Beschuldigte sagte am Donnerstag zum Vorwurf, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben: «Ich war es nicht.»

Bundesgericht sei nicht unfehlbar

Verteidiger Linus Jaeggi sagte, das Obergericht habe seinen mutigen Freispruch von 2016 unlogisch und lückenhaft begründet. Aus dem Bundesgerichtsentscheid folge nicht, dass jetzt ein Schuldspruch nötig sei. «Haben Sie den Mut, ihre eigene Meinung zu bilden», sagte er den fünf Richtern, und forderte einen Freispruch von Schuld und Strafe. Ausserdem sei das Bundesgericht – wie der Papst – nicht unfehlbar. Es habe in diesem Fall seine Befugnisse überschritten und teilweise falsche Darlegungen gemacht.

Das Bundesgericht hatte etwa kritisiert, dass das Urner Obergericht ohne nachvollziehbare Begründung nicht auf belastende Aussagen einer Zeugin abgestellt habe. Jaeggi versuchte darzulegen, dass diese Zeugin tatsächlich nicht glaubhaft sei, denn sie habe sich an ihrem Ex-Freund rächen wollen. Dieser war 2012 vom Urner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese Verurteilung beweise die Schuld seines Mandanten nicht, sagte Jaeggi. Er sei «verdammt sicher», dass der Bruder des Verurteilten der Schütze gewesen sei.

Komplott-Theorie gegen Ignaz Walker

Jaeggi brachte damit seine schon in früheren Prozessen vorgebrachte Komplott-Theorie erneut ins Spiel. Demnach hat Walkers Frau den Anschlag inszeniert, um ihren Gatten hinter Gitter zu bringen. Das Bundesgericht verwarf diese Theorie, Jaeggis Ausführungen kehrten aber immer wieder zu ihr zurück.

Komplett anders als der Verteidiger interpretierte der Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz das Bundesgerichtsurteil. Mit diesem habe die Wahrheit den Weg zurück ans Licht geschafft, sagte er. Das Bundesgericht sei nicht das schlechteste, sondern das höchste Gericht, und es habe immer Recht.

Der Prozess war der dritte in dieser Sache vor dem Urner Obergericht. Das Bundesgericht hob sowohl das erste Urteil von 2013 (Schuldspruch) wie auch das zweite von 2016 (Freispruch) auf. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

Fall Walker zum dritten Mal vor Urner Obergericht

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