Die Bestellung in einem ausländischen Internetshop ist unkompliziert; wer sich jedoch das falsche Produkt ins Haus bestellt, kann schnell Besuch von der Polizei bekommen. «In diesem Jahr mussten wir bereits 30 Fälle verzeichnen, in denen Leute eine Waffe bestellten, ohne eine Bewilligung dafür zu haben», sagt der Luzerner Oberstaatsanwalt Daniel Burri.
Eintrag ins Strafregister
Zu diesen verbotenen Waffen gehören etwa Schlagringe, Schreckschusswaffen oder Springmesser, also Messer, bei denen die Klinge mit einem Mechanismus geöffnet wird.
Die Konsequenzen sind happig: Die Geldstrafe kann inklusive Busse schnell bis zu 1000 Franken hoch sein, dazu kommt ein Eintrag ins Strafregister. «Dieser kann gerade bei Jugendlichen zu Problemen führen», sagt Burri, «etwa bei der Suche nach einer Lehrstelle». Dabei hätten die wenigsten Leute böse Absichten. «Wir wissen, dass viele Leute diese Waffen eher als Jux kaufen, damit also keine Straftat verüben wollen. Aber mit einer Softair-Gun an die Fasnacht zu wollen, ist definitiv keine gute Idee», sagt Oberstaatsanwalt Daniel Burri.